Wahlrecht | | Nr. 244/17
Die Absenkung des Wahlalters wäre willkürlich und grundlos
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die Diskussion über die „richtige“ Altersgrenze für das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag, lieber Kollege von Pein, ist im Bundestag keineswegs neu. Die letzte Bundestagsdebatte dazu hat vor ziemlich genau zwei Jahren stattgefunden. Die SPD räumte zwar ein, dass sie die Forderung nach einer Senkung des Wahlalters inhaltlich unterstütze aber mit dem Koalitionspartner CDU/CSU wird darüber derzeit keine Einigung herbeizuführen sein. Deshalb müsse die SPD den Antrag leider ablehnen.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in meiner bisherigen Zeit als Abgeordnete (8 Jahre) damit nicht auseinandergesetzt. Das war gut und richtig so. Ich werde mich der Diskussion an dieser Stelle nicht entziehen und möchte auch nicht missverstanden werden: Selbstverständlich gibt es erfreulicherweise viel junge Menschen, die sich für politische Prozesse, für Politik und Fragen der Entscheidungsfindung in der Demokratie interessieren. Das weiß ich aus vielen Gesprächen mit Schülerinnen aus meinem Wahlkreis, die auch regelmäßig zu uns in den Schleswig-Holsteinischen Landtag kommen.
Ich halte es für absolut richtig, dass wir Politiker junge Menschen ermuntern und ermutigen sollten, sich schon in jungen Jahren mit Politik und Demokratie auseinanderzusetzen. Hier sind wir als Abgeordnete gefordert, der Landesbeauftragte für politische Bildung (z.B. in Form der Veranstaltung Jugend debattiert), das Elternhaus und die Schulen. Politische Bildung in den Schulen ist unerlässlich, die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen müssen geschaffen oder weiter ausgebaut werden. Ich habe allerdings in meinen Gesprächen mit vielen jungen Menschen nicht den Eindruck gewonnen, dass die Wahlaltersgrenze von 18 Jahren bei Bundestagswahlen in größerem Maße bei ihnen ein Thema ist. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass es den meisten Jugendlichen viel wichtiger ist, zunächst Möglichkeiten aufgezeigt zu bekommen, wie sie viel mehr über Politik erfahren können. Hinzu kommt dann im günstigen Fall, dass Interesse und vielleicht sogar die Freude der jungen Menschen an der politischen Sachdebatte und Argumentation zu wecken. Im besten Fall gelingt es, junge Menschen dazu zu motivieren, sich politisch zu engagieren, auch wenn sie vielleicht noch nicht sofort bei den Bundestagswahlen wahlberechtigt sind.
Es gibt auch außerhalb der Teilnahme an Wahlen Möglichkeiten für junge Menschen, Verantwortung zu übernehmen, sich für das Gemeinwesen und für andere Menschen zu engagieren. Es wäre völlig falsch, wenn der Eindruck erweckt würde, dass allein das Wahlrecht den jungen Menschen Teilhabemöglichkeiten in unserem Gemeinwesen bieten würde. Viele junge Menschen engagieren sich für Menschen, für Projekte, in Sportvereinen oder z.B. der Jugendfeuerwehren.
Im Jahr 2013 haben wir uns als Landtag mit der Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen befasst, dieses wurde mehrheitlich beschlossen.
Die damalige Anhörung hat aber gezeigt, dass es für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre keine schlüssige Begründung gibt. Weder wissenschaftlich noch politisch ist die Absenkung begründbar, sie ist willkürlich.
Alle wissenschaftlichen Erhebungen zeigten zudem auf, dass die von der Änderung betroffene Gruppe der 16 und 17-jährigen Personen selbst einer Absenkung des Wahlalters mit deutlicher Mehrheit äußerst kritisch gegenüberstehe.
Es ist schlüssig und in der Gesamtschau unserer Rechtsordnung konsequent, dass die Möglichkeit zur Teilnahme an Bundestagswahlen mit 18 Jahren erfolgt. Um an dieser Stelle eine Brücke zu bauen schlage ich vor, dass wir im Innen- und Rechtsausschuss eine Evaluierung der Erstwähler-Landtagsdaten (57.000 Erstwähler) aus diesem Jahr durchführen und die weiteren Schritte veranlassen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel