Helfergleichstellung | | Nr. 038/21
TOP 16: Die Gesetzeslücke für Rettungshelfer muss geschlossen werden
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
auch die aktuelle Coronapandemie macht es deutlich, wie wichtig ein funktionierendes System von freiwilligen und ehrenamtlichen Hilfsorganisationen ist. Die Helferinnen und Helfer in Schleswig-Holstein stehen bereit, wenn schnelle Hilfe erforderlich ist. Sei es im Katastrophenfall, bei Großschadenslagen, bei der Abwehr von Gefahren oder aktuell beim Aufbau und Betrieb von Impfzentren.
Ohne die viele freiwilligen Helferinnen und Helfer, ob in der Feuerwehr, im Technischen Hilfswerk, im Deutschen Roten Kreuz, in der DLRG, bei den Johannitern, beim Arbeiter-Samariter-Bund oder in den vielen anderen freiwilligen Hilfsorganisationen könnten wir das Sicherheits- und Schutzniveau nicht aufrechterhalten, welches die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land seit Jahrzehnten gewohnt sind.
Deshalb gebührt den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern unser aller Dank und Respekt. Vielen Dank, dass Sie Tag und Nacht zur Stelle sind, wenn Sie gebraucht werden. Auf dieses große Engagement können wir stolz sein.
Meine Damen und Herren,
im Sommer haben wir uns zunächst mit der Badesicherheit und dann mit der Organisation der Wasserrettung befasst. Wir haben einen jahrelang bestehende Gesetzeslücke geschlossen. Gleichwohl wurde in der Anhörung von Anzuhörenden auf die fehlende Helfergleichstellung hingewiesen. Was ist darunter nun genau zu verstehen?
Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und den Angehörigen des Katastrophenschutzes gibt es im Landesbrandschutzgesetz und im Katastrophenschutzgesetz klare gesetzliche Regelungen zur Freistellungsverpflichtung des Arbeitgebers und zur Lohnfortzahlung. Damit ist sichergestellt, dass niemand aufgrund seines Dienstes in der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz einen beruflichen Nachteil erfährt.
Für die übrigen Angehörigen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr gelten diese Regelungen nicht. Denn für sie besteht keine Dienstpflicht und daher in der Folge auch keine Freistellungsverpflichtung des Arbeitgebers. Diese Gerechtigkeitslücke möchten wir schließen.
Die Unterstützungskräfte beispielsweise vom Deutschen Roten Kreuz sind bisher auf den guten Willen ihrer Arbeitgeber angewiesen. Die Freistellung funktioniert zwar in den meisten Fällen sehr gut, und insofern an dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an die Arbeitgeber, aber eine Pflicht zur Entgeltfortzahlung besteht nicht. Für den betroffenen Personenkreis ist das nicht immer nachvollziehbar, denn sie wurden letztlich, genauso wie die Feuerwehr, zu einer dringend erforderlichen Unterstützungsleistung bei einem der Abwehr einer konkreten Gefahr dienenden Einsatzes alarmiert und leisten dort ehrenamtlich wichtig Hilfe.
Solche Unterstützungsleistungen können auf Dauer nur angeboten werden, wenn sich ausreichend Frauen und Männer finden, die bereit sind, sich in ehrenamtlichen Hilfsorganisationen zu engagieren. Leider wissen wir alle, dass dieses Engagement nachlässt. Dieser Entwicklung wollen wir mit unserem Antrag und der Bitte an die Landesregierung, ein Helfergleichstellungsgesetz vorzulegen, entgegenwirken. Uns geht es dabei nicht darum, den ehrenamtlichen Charakter des Dienstes in Frage zu stellen, sondern wir wollen ein Signal der Anerkennung setzen. Es geht nicht um Bezahlung oder Entschädigung für den durch den Einsatz getätigten Aufwand. Nein, es geht ausschließlich darum, dass den Rettungshelfern nicht auch noch materielle Nachteile aus ihrer Hilfsbereitschaft entstehen.
Dass eine Helfergleichgestellung möglich ist, zeigt Bayern. Bayern hat bereits 2013 als eines der ersten Bundesländer die Helfergleichstellung auf den Weg gebracht und dafür viel Lob und Anerkennung erhalten. Es wird Zeit, dass Schleswig-Holstein nachzieht.
Gleichwohl, meine Damen und Herren, ist Helfergleichstellung eine rechtlich nicht ganz einfache Aufgabe. Viele Aspekte, die auch in die Grundrechte eingreifen, gilt es dabei zu berücksichtigen. Deshalb halten wir es auch für richtig, die Landesregierung mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfes zu beauftragen. Ich bin mir sicher, unsere Landesregierung wird uns einen guten Gesetzentwurf vorlegen, der die Belange der Hilfsorganisationen, der ehrenamtlich Tätigen, der Kommunen und auch der Arbeitgeber berücksichtigt und in einen schonenden Ausgleich bringt. Wir brauchen eine breite Akzeptanz für diese Vorhaben.
Abschließend möchte ich noch einen Blick auf die Kosten der Helfergleichstellung werfen. Es ist völlig klar, dass das Land für diese Kosten aufkommen muss, auch wenn die Abrechnung ggf. über die Kommunen oder Kreise erfolgt. Die Kosten lassen sich jetzigen Zeitpunkt allerdings nur grob schätzen und hängen stark davon ab, welche Aspekte unter die Helfergleichstellung fallen. Aber auch hier empfehle ich, sich an der bayrischen Lösung zu orientieren. In Bayern stehen im Übrigen 100.000 Euro für die Helfergleichstellung im Landeshaushalt parat. Auf Schleswig-Holstein runtergebrochen kämen wir sicherlich mit deutlich weniger Mitteln (25.000 Euro) aus, die es uns aber wert sein sollten.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie uns heute gemeinsam den Startschuss für die Helfergleichstellung in Schleswig-Holstein geben. Wir stärken das Ehrenamt, wir stärken das ehrenamtliche Engagement, und wir leisten in diesem Fall auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Strukturen im Bevölkerungsschutz. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel