Fehmarnbelt | | Nr. 315/20
Urteil hat keinen Einfluss auf Planungsverfahren
Hans-Jörn Arp, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, äußert sich heute zum Urteil des Landesverfassungsgerichts Schleswig über eine kommunale Verfassungsbeschwerde Fehmarns in Zusammenhang der Zuständigkeiten für die Einhaltung des Brandschutzes:
„Das Land Schleswig-Holstein darf die Zuständigkeit für einen Teil des Brandschutzes im geplanten Fehmarnbelttunnel erweitern. Damit wurde klargestellt, dass das Land grundsätzlich diese Zuständigkeit begründen durfte und insoweit rechtmäßig gehandelt hat.
Ich begrüße darüber hinaus, dass auch Rechtsklarheit geschaffen wurde, inwiefern eine solche Zuständigkeitserweiterung Konnexität auslöst. Anhand dieses Urteils kann das Land auch seinem ausdrücklichen Willen gerecht werden, die Stadt Fehmarn von zusätzlichen Belastungen durch die Gewährleistung des Brandschutzes im Tunnel freizuhalten.
Dass jetzt rechtliche Klarheit in diesem Fall besteht, ist zu begrüßen. Die gute Nachricht ist auch: Am laufenden Planungsverfahren ändert sich durch diese Entscheidung nichts, auf die zu erwartende Baugenehmigung hat das Urteil keinen Einfluss.“
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Max Schmachtenberg
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