Mindestlohn | | Nr. 444/19
TOP 28: Hier muss nicht die Politik regulieren
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen liebe Kollegen,
wenn Jugendliche neben Schule und Freizeitgestaltung arbeiten, dann sind das doch in der Regel Jobs wie Zeitungen austragen, Regale in Supermärkten füllen, unterstützende Tätigkeiten in der Gastronomie, der Landwirtschaft oder auch in der Gästebetreuung. Erst später kommen qualifiziertere Arbeiten hinzu.
Schleswig-Holstein ist ein mittelständisch sowie touristisch- und landwirtschaftlich geprägtes Flächenland. Tourismus und Landwirtschaft sind Branchen, die saisonbedingte Mehrarbeit und Stoßzeiten mit sich bringen.
Gut für unseren Nachwuchs, der sich in dieser Zeit ein bisschen Taschengeld dazu verdienen kann und gut für unsere Arbeitgeber, die in diesen Phasen Hilfstätigkeiten an Schülerinnen und Schüler übertragen können, ohne die Kostenbelastung eines (regulär) Angestellten zu haben.
Stellen wir uns doch mal die Frage, warum unsere Kinder einem Ferienjob nachgehen oder in ihrer Freizeit nach der Schule arbeiten. Ganz ehrlich, liebe Eltern hier im Plenarsaal - steht dahinter nicht auch irgendwie ein erzieherischer Grund? Wollen wir unseren Kindern nicht mit auf den Weg geben, dass das Geld sich nicht automatisch in Mamas und Papas Portemonnaie wächst bzw. vermehrt oder wie man umgangssprachlich sagt: „an den Bäumen wächst“?
Die Wertschätzung für eigenständig verdientes Geld ist doch eine ganz andere, als die für gut gemeinte Geldgeschenke oder das saftige Taschengeld aus dem Elternhaus.
Verstehen sie mich nicht falsch, Jugendliche dürfen und sollen ihre Arbeitskraft nicht unter Wert verkaufen, aber da sollten wir als Eltern und nicht als Politiker beratend hinter unseren Kindern stehen. Ich finde schon, sie dürfen die Erfahrung machen, dass Geld verdienen nicht immer einfach ist.
Eben auch solche Erfahrungen sind es doch, die unsere Kinder auf das wirkliche Leben mit all seinen facettenreichen Seiten vorbereiten. Wertschätzung, Respekt, verantwortungsvoller Umgang in allen Bereichen des Lebens sollten unsere Schützlinge von Haus aus mitbekommen. Und dazu gehört auch, dass man nicht immer den Weg des geringsten Widerstandes wählt und das Popöchen gepudert wird. Ab Januar 2020 liegt der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer über 18 Jahren oder ausgebildete Arbeitnehmer bei 9,35€.
Lieber Kollege Harms, liebe Abgeordneten des SSW. Sie sprechen in Ihrem Antrag von einem Lohn zwischen 7 und 8 € für Schülerjobs, das trifft nicht immer zu bzw. ist nicht allgemeingültig und trotzdem schon viel Geld. Im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn, angelehnt an meiner vorausgegangenen Argumentation und auch an der Wertschätzung gegenüber Auszubildenden und Arbeitnehmern, für die ein Job nicht ein netter Zuverdienst ist, sondern ihr täglich Brot mit dem sie eventuell sogar eine Familie ernähren müssen, finde ich: Ein Arbeitgeber sollte nach wie vor selbst entscheiden dürfen, wieviel ihm eine Unterstützung in Form einer jugendlichen Hilfskraft ohne fachliche Profession wert ist. Er wird sicherlich auch das Thema Nachwuchsgewinnung bedenken. Eine ungelernte Aushilfskraft darf nicht mit einer ausgebildeten Fachkraft verglichen werden. Finanziell nicht, in der Ausführung ihrer Tätigkeit nicht und auch nicht, wenn sie noch keine 18 Jahre alt ist.
Der Vergleich findet durch die Schülerinnen und Schüler in der Lohnzahlung ihrer Arbeitgeber statt. Und den Ruf einer zu geringen oder geringeren Entlohnung kann sich branchenintern kaum ein Arbeitgeber leisten. Hier muss nicht die Politik regulieren, da stehen die Arbeitsgeber selbst in Verantwortung. Und genau deshalb spricht sich die CDU Fraktion für die Ablehnung des Antrages des SSWs „Mindestlohn auch für Jugendliche“ aus.
Aber ich lasse mich da gerne im Wirtschaftsausschuss von einer konstruktiven und nachvollziehbaren Argumentation überzeugen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel