Gesundheit | | Nr. 102/18
(TOP 14) Menschen ohne Krankenversicherung unbürokratisch helfen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren!
Sie arbeiten als Küchenhilfen oder Reinigungskräfte in privaten Haushalten. Sie haben zumeist eine Wohnung oder zumindest ein Zimmer, wo sie selber oder mit ihren Familien und Kindern leben. Sie kommen z.B. aus Marokko, dem Senegal, Bangladesch, Kamerun, Nigeria oder aus Albanien.
Was manche von Ihnen aber von anderen Ausländern in Deutschland unterscheidet:
Sie haben keine gültigen Papiere, keinen Aufenthaltstitel. Sie leben in der Illegalität, immer mit der Angst entdeckt und ausgewiesen zu werden. Eine genaue Zahl kennt keiner - Schätzungen gehen von 500.000 bis 1 Mio. Menschen aus.
Und liebe Kolleginnen und Kollegen, noch etwas unterscheidet sie:
Sie haben ohne einen rechtlichen Aufenthaltsstatus einen erschwerten oder zumindest keinen ungehinderten Zugang zu medizinischer Versorgung. Zu Behandlungen von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Sie können keine Krankenversicherung abschließen und haben lediglich das Recht auf eine Akutversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Und noch eine erweiterte Erschwernis gibt es. Denn bei der Inanspruchnahme dieser garantierten Notfallversorgung greift in Deutschland ein Mechanismus, der faktisch von diesen Menschen nicht genutzt werden kann :
Denn: Für die Inanspruchnahme der Leistung ist ein Antrag auf Ausgabe eines Krankenscheines bei der zuständigen Sozialbehörde zu stellen.
Das sieht in der Praxis wie folgt aus:
Für die Bedürftigkeitsprüfung durch die Sozialämter müssen umfangreiche Papiere vorgelegt werden. Erfährt das Sozialamt, dass kein erforderlicher Aufenthaltstitel besteht, ist es nach dem AufenthG verpflichtet, die Ausländerbehörde zu informieren. Es gibt also eine Übermittlungspflicht, die ganz klar von diesen Menschen gescheut wird. Wir alle wissen, dass eine verschleppte beziehungsweise unterbliebene Behandlung schwerwiegende Folgen haben kann. Und bei gewissen Infektionskrankheiten stellt es doch auch eine besondere Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Deshalb sollten wir in Schleswig-Holstein alles daran setzen, dass wir alle Optionen, die zu einer Verbesserung der Versorgungssituation beitragen, auch ausschöpfen.
Seit 2014 gibt es in Schleswig-Holstein die „Richtlinie zur Förderung humanitärer Hilfen in medizinischen Notlagen“. Für die Förderungen von medizinischen Leistungen explizit für Menschen, die sich illegal im Land aufhalten, sind im Landeshaushalt Mittel in Höhe von 200.000 € veranschlagt. In 2016 und 2017 wurden jedoch lediglich nur etwa 23.000 € abgerufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zahlen werfen Fragen auf und zeigen uns, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt. Wir wollen als Jamaika-Koalition dafür Sorge tragen, dass die Gelder, die für Behandlungen notwendig sind, besser abgerufen werden können. Derzeit erfolgt die Förderung der Landesmittel über vor Ort bestehende Hilfesysteme. Die Gelder werden über die Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen von Projektförderung zur Verfügung gestellt. Wir wollen, dass im Sinne dieser Menschen von der Landesregierung geprüft wird, ob der Kreis der antragsberechtigten Projektträger möglicherweise erweitert werden kann, und somit die Gelder besser abfließen können. Hilfsorganisationen, wie z.B. das MediBüro hier in Kiel, schließen schon jetzt Versorgungslücken, da notwendige Medikamente und OP’s aus Spendengeldern bezahlt werden.
An dieser Stelle möchte ich auch einen Dank an all diejenigen ehrenamtlichen Helfern aussprechen. Es sind Ärzte, Arzthelfer, Pfleger und auch Hebammen, die für die Menschen da sind und ihnen unbürokratisch in der Not helfen.
Wir als Jamaika wollen, dass solche Vereine auch Unterstützung erhalten und auch deshalb wollen wir eine Prüfung, ob eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren in der Beantragung von Fördermitteln für diese Menschen möglich ist.
Es geht um Menschenrechte, es geht um Gerechtigkeit und Fairness.
Ich bitte um Zustimmung - Herzlichen Dank
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel