Straßenausbaubeiträge | | Nr. 389/17
Freiheit löst keine Konnexität aus
Hans Hinrich Neve, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, äußerte sich heute (29.11.2017) anlässlich der mündlichen Anhörung im Innen- und Rechtsauschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge:
„Hintergrund der Gesetzesinitiative ist es, die Kommunen vom Zwang der Beitragserhebung von Straßenausbaugebühren zu befreien, da diese immer wieder zu unangemessenen Belastungen für die Bürger führen. Die Verantwortung der Kommunen verschiebt sich dadurch nicht auf das Land – bis heute obliegt ihnen schon, zu entscheiden, wann und in welchem Umfang eine Straße ausgebaut werden soll. In Zukunft sollen die Kommunen aber entscheiden dürfen, ob sie ihre Bürger mit den Kosten belasten oder nicht.
Diese Freiheit löst jedoch keine Konnexität aus. Sie war nie Bestandteil des Wahlprogrammes der CDU und ist auch nicht im Koalitionsvertrag mit dem Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP festgelegt worden. Die Kommunen sind vielmehr aufgefordert, über Alternativen nachzudenken, sollte deren Finanzlage eine Übernahme der Straßenausbaubeiträge nicht zulassen. Eine der Möglichkeiten könnte eine moderate Erhöhung der Grundsteuer sein. Da würde ein jährlicher ein- oder niedriger zweistelliger Betrag reichen, um unangemessene Beiträge für einzelne Bürger zu vermeiden.“
Es ist ein erster Schritt und stellt die ursprüngliche Rechtslage, die Entscheidungsfreiheit der Kommune wieder her. Ein weiterer Schritt wird die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches werden. Hier werden die Aufgaben der Gemeinden, Städte, Kreise und des Landes gleichberechtigt betrachtet werden. Straßenbaulast ist eine Aufgabe der Gemeinden.
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Max Schmachtenberg
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