Polizei | | Nr. 329/17
(TOP 24 und 25) Keine Extra-Regelung im Strafgesetzbuch notwendig
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
ja, es ist richtig, dass es in den letzten Jahren vermehrt Gewalt und Respektlosigkeit gegen Polizeibeamte, Bundeswehr oder Rettungskräfte zu verzeichnen gibt. Das können und dürfen wir nicht gutheißen. Es hat auf Bundesebene im April eine Gesetzesverschärfung gegeben. Die CDU-Landtagsfraktion sieht keinen Bedarf einer Extra-Regelung im Strafgesetzbuch für Polizisten und Rettungskräfte. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürwortet das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Es geht hier jetzt um eine konsequente Umsetzung! Von Seiten des Landes Schleswig-Holstein sehe ich keinen weiteren Handlungsbedarf.
Für den 2. Antrag der AfD-Fraktion gilt: Eilentscheidungen für Landgerichte und Amtsgerichte sind grundsätzlich durch Amtsgerichte zu treffen. Die amtsrichterliche Erreichbarkeit ist zwischen 6.00 und 21.00 Uhr an 7 Tagen in der Woche gewährleistet. Der flächendeckende richterliche Bereitschaftsdienst wird vom Bundesverfassungsgericht nur dort gefordert, wo praktischer Bedarf betsteht. Die knappen personellen Ressourcen sollten dort eingesetzt werden, wo sie benötigt werden. Wir lehnen beide Anträge ab.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel