Pferdesteuer | | Nr. 317/17
(TOP 6) Wir wollen keine Besteuerung des Sports!
Es gilt das gesprochene Wort
Unser ehemaliger Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen bezeichnete die Pferde einmal als „ein echtes Pfund“, welches Schleswig-Holstein zu bieten hat. Mit durchschnittlich 33 Pferden pro eintausend Einwohner haben wir die höchste Pferdedichte in ganz Deutschland. Damit ist Schleswig-Holstein das Pferdeland Nummer eins – und das wollen wir auch bleiben!
Und in der Tat haben Pferde für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner aber auch für unsere Gäste im Land viel zu bieten:
·Sie sorgen für unvergessliche Landschafts- und Naturerlebnisse.
·Sie haben gesundheitliche Einsatzmöglichkeiten, wie das therapeutische Reiten.
·Sie stärken den Tourismusstandort Schleswig-Holstein.
·Sie sorgen für sportliche Betätigung und sind ein großer Pfeiler in der Jugendarbeit.
Und deshalb ist es kluge Politik, diese Vorzüge zu erhalten und – ich will es sportlich ausdrücken - den Sozialdemokraten nicht nur hier im Hause die rote Karte zu zeigen!
Die Pferdehaltung stellt aber nicht nur aus gesellschaftlicher und sozialer Sicht einen klaren Vorteil dar. Das Pferd hat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für Schleswig-Holstein. Pferde sind ein wichtiges Standbein für die landwirtschaftlichen Betriebe sowie für das vor- und nachgelagerte Gewerbe, wie Futtermittelbetriebe, Reitsportgeschäfte und Tierärzte – um nur einige zu nennen. Vor diesem Hintergrund ist es fatal, das Halten von Pferden mit einer Pferdesteuer zu belegen.
Mit diesem Gesetzesentwurf sollen zwei Signale ausgehen:
Erstens: Schleswig-Holstein als Pferdeland bleibt in der gesamten Fläche attraktiv für Pferdehalter und Pferdehöfe!
Zweitens: Wir wollen keine Besteuerung des Sports!
Technisch – meine Damen und Herren - gehört die Pferdesteuer zu den sogenannten kommunalen Aufwandssteuern. Aufwandsteuern sind Steuern, die an den Gebrauch von Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen anknüpfen und dadurch die in diesem Gebrauch zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belasten.
Zu den kommunalen Aufwandsteuern gehören insbesondere die Hundesteuer, die Schankerlaubnissteuer, die Jagd- und Fischereisteuer, die Vergnügungssteuer, die Zweitwohnungsteuer und viele mehr. Diese Steuern heißen im übrigen Bagatellsteuern. Der Begriff Bagatellsteuer bedeutet, dass das Steueraufkommen - also das was bei der Kommune als Einnahme ankommt - nur einen sehr geringen Anteil an den Gesamteinnahmen ausmacht. Bagatellsteuer bedeutet aber nicht, dass sie für den einzelnen Steuerpflichtigen nicht spürbar ist.
Im Gegenteil. Bereits 150 € pro Tier und Jahr können die Betroffenen sogar sehr hart treffen. Aufwandssteuern sind daher weniger geeignet, um einen Kommunalen Haushalt zu sanieren - liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion!
Vielmehr haben sie einen lenkenden Charakter. Mit der Hundesteuer z.B., die an die Haltung von Hunden anknüpft, werden vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll u.a. dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
Wer heute also eine Pferdesteuer vernünftig findet, weil es ja die Hundesteuer gibt, der hat offensichtlich den Lenkungsgedanken nicht verstanden und denkt vielleicht schon über eine Katzen-, Mehrschweinchen- oder Kaninchensteuer nach.
Meine Damen und Herren, es geht aber um viel mehr als das! Es geht um ein gesellschaftspolitisches Signal! Stehen wir zum Pferdeland Schleswig-Holstein oder nicht? Und ich sage: ja, wir stehen zum Pferde- und Reiterland Schleswig-Holstein!
Darum halten wir als CDU die Pferdesteuer für falsch und darum setzen wir das um, was wir vor der Wahl gesagt haben.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel