Energiewende | | Nr. 295/17
(TOP 15) Wir verbessern die Bedingungen für eine erfolgreiche Energiewende
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort!!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
In diesem Antrag geht es um die Rahmenbedingungen, die notwendig sind, um unsere Energiewende erfolgreich voranzubringen - und fit für die Zukunft zu machen. Wir haben schon viel geschafft – wir sind von den „ALTEN“ Energieträgern wie Kohle oder Atom auf zu den „NEUEN“.
Dabei konnten sich die neuen Energieträger durchaus schon am Markt etablieren und zeigen täglich – gerade hier in Schleswig-Holstein – ihre Leistungsfähigkeit. Sie zeigen bereits, dass sie in der Lage sind, uns in Wirtschaft und Gesellschaft größtenteils mit Energie zu versorgen. Was wir jedoch jetzt brauchen, ist parallel zum Netzausbau den Aufbau von Speichern und Flexibilitäten. Nur so können wir unsere erneuerbaren Energien tatsächlich vollständig nutzen!
Es gibt bereits vielfältige technische Möglichkeiten und breite Einsatzgebiete. Und es gibt viele Bedarfe zur Zwischenspeicherung von Strom. Mit Speichern lässt sich der Energieverbrauch an den Nutzungszeitraum anpassen.
Für die verschiedenen Bedarfe stehen unterschiedliche Speichertechnologien zur Verfügung. Kurzzeitspeicher wie: Kondensatoren, Spulen oder Akkus. Mittelfristspeicher wie Druckluftspeicher oder Pumpspeicherkraftwerke, die bereits im Megawatt- oder sogar im Gigawatt-Bereich arbeiten. Auch für Langzeitspeicher existieren bereits unterschiedliche Technologien- z.B. Power-to-Gas und Power-to-Liquids. Langzeitspeicher werden erst bei sehr hohen Anteilen an Strom aus erneuerbaren Energien – mit relevanten Überschüssen und Mangelsituationen - benötigt. Speicher sind damit in der Lage bereits zeitweise Großkraftwerke zu ersetzen. Zu den effizientesten Speichern zählen Pumpspeicherwerke, die bereits seit Jahrzehnten etabliert sind.
Die elektrische Energie des Stroms kann aber auch auf chemische Energieträger übertragen werden, was sowohl eine spätere „Rückverstromung“ als auch die Nutzung in anderen Energiesektoren ermöglicht. „Power-to-X“.
Der derzeit zukunftsfähigste chemische Energieträger scheint dabei Wasserstoff zu sein. Erzeugt durch die Zerlegung von Wasser mittels regenerativem Strom. Wasserstoff wiederum lässt sich vielfältig einsetzen oder auch veredeln, z.B. zu Methan – also Erdgas. Strom lässt sich auch in Wärme umwandeln – man nennt das „Power to Heat“.
Die Speichertechnologien eignen sich auch zur Sektorenkopplung. Also zur Überführung der Energie in andere Nutzungszwecke außerhalb des Stromsystems. Damit erhalten wir die notwendigen Flexibilitäten für unser Stromsystem. Denn das Stromsystem der Zukunft muss „flexibler“ werden.
Und warum muss es das, meine Damen und Herren?
Die Stromnachfrage beispielsweise von Großverbrauchern – die zeitlich verschoben wird - also auf Engpässe oder Überspeisungen reagiert - wird zur Netzstabilität beitragen. Und auch der anstehende Netzausbau kann durch den Einsatz von Speichern und Flexibilitäten optimiert werden.
Große Speicherpotentiale sind in der Industrie als auch im Verkehrssektor vorhanden. Sie erhöhen die Dekarbonisierung und sind zentrales Mittel im Klimaschutz. Dabei werden Handlungen und Prozesse, durch die Kohlenstoffdioxid (CO2) freigesetzt wird, durch solche Prozesse abgelöst, bei denen diese Freisetzungen unterbleiben oder kompensiert werden. Dekarbonisierung ist ein zentrales Mittel des Klimaschutzes sowie einer der Hauptpfeiler der Energiewende. Daher sind auch Forschung und Entwicklung – inklusive der Demonstrationsvorhaben - von großer Bedeutung. Auch hier sind die Potentiale längst noch nicht ausgeschöpft.
Für eine effiziente Langzeitspeicherung sind jedoch signifikante Kostensenkungspotenziale erforderlich. Bessere Erlösmöglichkeiten bei den Speichern sind am Strommarkt auch kurzfristig eher nicht zu erwarten. Diese werden sich erst mit dem Abbau von Überkapazitäten verbessern. Nun gibt es unterschiedliche Positionen zur Frage der Einordnung der Speicher im Energierecht.
Abweichend von der jetzigen Rechtslage vertreten wir die Auffassung, dass Stromspeicher, die netzdienlich sind, keine Letztverbraucher sind. Daher sind die entsprechenden Rahmenbedingungen und Regeln für Speicher - aber auch zur Sektorenkopplung von zentraler Bedeutung. Somit sind sie von den Letztverbraucherabgaben und Steuern zu befreien und Regelungen an Marktentwicklungen anzupassen.
Unser Antrag ebnet den Weg dorthin. Daher bitte ich um Zustimmung für diesen Antrag!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel