Das Hotel- und Gastgewerbe muss nachhaltig unterstützt werden
Auch andere Branchen haben nachvollziehbaren Bedarf
„Es waren nicht nur die Wochen des Lockdowns, die der Branche zugesetzt haben, sondern auch nach der Wiedereröffnung im Mai und Juni war zu beobachten, dass Tische und Betten leer blieben. Ganz besonders stark betroffen sind diejenigen Gaststätten, die ihr Geschäft auf Familienfeiern und Veranstaltungen ausgerichtet haben. Das wird oft unter dem Stichwort „Landgasthöfe“ diskutiert. Es geht dabei aber weniger um Stadt oder Land. Auch nicht um Binnenland oder Waterkant – also den Ort des Gasthofes –sondern es geht um die Geschäftsausrichtung“, so Tobias Koch.
Bei Feiern und Veranstaltungen sei aufgrund der geltenden Corona-Vorschriften weitgehend ein Komplettausfall zu verbuchen. Die einzige Tätigkeit bestehe darin, Stornierungen zu bearbeiten. Es sei zu befürchten, dass diese Situation noch monatelange so anhalten werde. Damit stehe für viele Hotels- und Gaststätten die Existenz auf dem Spiel.
Koch: „Unsere Landesregierung hat von Anfang an die landeseigenen Wirtschaftshilfen auf den Hotel- und Gaststättenbereich konzentriert. Die 300 Millionen Euro des Mittelstandssicherungsfonds waren ausschließlich für das Hotel- und Gaststättengewerbe reserviert. Wir haben diese Hilfen zusätzlich zu den Sofort- und Überbrückungshilfen des Bundes zur Verfügung gestellt. Mit der Anpassung der Antragsmodalitäten haben wir Folgeanträge zugelassen und neben Darlehen auch stille Beteiligungen ermöglicht. Mit anderen Worten: Maximale Hilfe und größtmögliche Flexibilität bei den Landesmitteln, um der herausragenden Stellung dieser Branche für unser Bundesland Rechnung zu tragen.“
Auch der Bund habe neben den Hilfszahlungen weitere Maßnahmen ergriffen. Die Reduzierung der Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent sei eine gewaltige Unterstützung – aber eben auch nur dort, wo Umsätze getätigt würden. Diese Absenkung sollte deshalb unbedingt über das vorgesehene Jahr hinaus verlängert werden. Sie entfalte ihre Wirkung nämlich erst, wenn die Umsätze wieder anspringen würden.
Kochs Wunsch an dieser Stelle: „Vielleicht schaffen wir es, CDU und SPD gemeinsam, uns dafür in Berlin einzusetzen. Genauso wie sich die SPD mit ihrem Ursprungsantrag dankenswerterweise die Forderung der Union zu eigen gemacht hat, die Überbrückungshilfen länger als drei Monate zu gewähren.“
Das si nicht erst bei diesem, sondern schon bei dem vorangegangenen Koalitionsgipfel die Position von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier gewesen. Damals sei das mit der SPD leider nicht zu vereinbaren gewesen. In dieser Woche habe sich die Union nun durchgesetzt und die Überbrückungshilfen würden bis Ende des Jahres verlängert.
Im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen gehe man noch einen Schritt weiter: Neben der Verlängerung des Zahlungszeitraumes bedürfe es nämlich auch einer Anpassung und Anhebung der monatlichen Auszahlungsbeträge. Für die Unternehmen, die seit mehr als einem halben Jahr mit dramatischen Umsatzeinbußen konfrontiert seien, würden die Probleme nämlich immer größer. Und das gelte auch für Branchen wie z.B. Messebau, Diskotheken, Eventmanager.
„Das Ursprungskonzept von Peter Altmeier sah deshalb doppelt so hohe monatliche Auszahlungsbeträge vor, wie sie bislang in der großen Koalition vereinbart werden konnten. Auch an dieser Stelle würde ich mich darüber freuen, wenn wir die Forderung nach höheren Zahlungen jetzt mit breiter politischer Mehrheit hier im Landtag formulieren und damit Olaf Scholz hoffentlich zum Umdenken bewegen“, so Koch abschließend.