Dringend notwendige Reform des Kitagesetzes
Eltern und Kommunen entlastet bei Steigerung der Qualität
Ein Gewirr aus sieben Fördererlassen, 13 Regelungsbereichen und 32 Kriterien der jeweiligen Zuweisung der Landesmittel, so habe sich die Kitagesetzgebung bisher dargestellt, so die kitapolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Katja Rathje-Hoffmann.
Neun Prozent des Einkommens müssten Familien im Schnitt für die Betreuung ihrer Kleinen einplanen, teilweise mehr als 600 Euro für einen Krippenplatz im Monat. Ein Flickenteppich aus 15 verschiedenen Sozialstaffeln im Land mache die Übersicht über Transferleistungen nicht besser. Dazu kämen verschiedene Betreuungsschlüssel, keine verbindlichen Normen für Schließzeiten und eine schlechte digitale Übersichtlichkeit des jeweiligen Angebots. Kurz: Die Situation sei absolut unbefriedigend gewesen - Zeit, das über eine Reform zu ändern:
„Mit verlässlichen und gedeckelten Kitabeiträgen für alle - und die auch nicht überschritten werden dürfen. Wohl aber gern unterschritten werden können“, so die Abgeordnete. Hohe Betreuungskosten für die Tagespflege würden mit demselben Deckel versehen werden. Wunsch und Wahlrecht bei der Auswahl des Betreuungsplatzes werde eingeführt und die Qualität der Betreuung durch eine signifikante Erhöhung des Betreuungsschlüssels erhöht.
„Mehr Transparenz und ein einfacheres Anmelden erreichen wir durch die erweiterte Kita-Datenbank für alle geförderten Kitas im Land. Eltern wird der Zugang und die Anmeldung erheblich erleichtert und vereinfacht. Besonders erfreulich ist auch, dass nun der eben von mir erwähnte Flickenteppich bei der Sozialstaffel passe ist“, so Rathje-Hoffmann.
Durch das „gute Kita Gesetz“ würden Eltern, die staatlichen Leistungen erhalten, bereits seit dem letzten Monat von Kitagebühren freigestellt. Bei einkommensschwachen Haushalten, die keine staatlichen Leistungen erhalten, gebe es ab August eine landesweit einheitliche Regelung zur sozialen Ermäßigung. Danach müssten Familien maximal nur 50% des Beitrags, der über der bundesweit festgelegten Einkommensgrenze liegt, für die Kinderbetreuung aufwenden.
Dazu käme eine verbindliche Geschwisterregelung, ab August kommenden Jahres für das zweitälteste betreute Kind 50 Prozent Ermäßigung und jedes weitere Geschwisterkind eine komplette Befreiung von den Gebühren.
Beitragsdeckel: Für einen Ganztagsplatz im U3 Bereich mit 8 Stunden zahlen Eltern ab August 288,- Euro und im Ü3 Bereich bei gleichem Umfang 226,- Euro.
„Im Schnitt werden Eltern durch diese Deckelung um rund 4.390,- Euro entlasten. Rechnet man das wegfallende Krippengeld von max. 2.400,- Euro dagegen, verbleibt es bei einer Nettoentlastung von etwa 2.000,- Euro jährlich für die Eltern“, rechnet Rathje-Hoffmann vor.
Familienfreundliche Kommunen würden so nicht bestraft, sondern gestärkt. Es werde zusätzlich bis 2022 ein Betrag von 481 Mio. Euro für die Verbesserung der Betreuungsqualität, den Elternbeitragsdeckel und für die Entlastung der Kommunen bereitgestellt.
Zudem kämen dazu 328 Mio. Euro für Konnexitätsausgleiche und Systemanreize sowie die Mittel aus dem „Gute Kita Gesetz des Bundes in der Höhe von 191 Mio. Euro.
„Das sind eine Milliarde Euro mehr bis 2022“, betont die Abgeordnete. Das könne sich sehen lassen.
„Das Land beteiligt sich verlässlich an den entstehenden Kosten. Auf der Grundlage des neuen SQKM, das den Standard erstmals für alle normiert.
Diese Umstellung der Finanzierung ist ein Paradigmenwechsel in der Kitafinanzierung in Schleswig-Holstein.
Dafür nehmen wir uns viel Zeit!“, so Rathje-Hoffmann abschließend.