Die seit 2017 eingetretene Lücke wird geschlossen
Jamaika holt nach, was die Vorgängerregierung versäumt hat
„Von der Vorgängerregierung sind mitten im Wahlkampf schöne Ziele formuliert worden, aber die eigentliche Arbeit war damit nicht getan“, so Tobias Koch.
Die Folge davon sei gewesen, dass Schleswig-Holstein die gesetzten Klimaschutzziele verfehlt habe. Im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP sei deshalb vereinbart worden, das EWKG zur Hälfte der Wahlperiode zu evaluieren. Jetzt läge dafür ein ganzes Maßnahmenbündel auf dem Tisch, das die Koalition im nächsten Jahr mit Gesetzeskraft versehen wolle.
„Als erstes Beispiel will ich die kommunalen Wärmepläne anführen. Diese sollen zukünftig für alle größeren Kommunen zur Pflicht werden. Das können wir auch gesetzlich so vorschreiben, weil wir bereits 8 Millionen Euro für den Konnexitätsausgleich bereitgestellt haben. Heizungswärme soll zukünftig zu mind. 15 Prozent mit erneuerbaren Energien erzeugt werden. Diese Verpflichtung gilt durch Bundesgesetz bereits bei allen Neubauten. Für große, neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen soll zukünftig eine Photovoltaik-Pflicht bestehen. Darüber hinaus wollen wir eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubau und Renovierung von Nichtwohngebäuden vorschreiben. Eine Verpflichtung bei Neubau oder Dachsanierung von Wohngebäuden - wie es die SPD-Landesvorsitzende jetzt fordert – sehen unsere Vorschläge dagegen explizit nicht vor“ erklärt der Fraktionsvorsitzende.
Und weiter: „Wenn sich eine Photovoltaik-Anlage finanziell für jeden Hausbesitzer rechnen würde, wie Serpil Midyatli meint, dann braucht es dafür keines gesetzlichen Zwangs. Dann sind Information und Beratung die probaten Mittel. Zudem wollen wir die Förderung von Energiespeichern in privaten Haushalten weiter ausbauen, um hiermit einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen.“
Unabhängig von der Wirtschaftlichkeit würde eine Photovoltaik-Pflicht auf jeden Fall zu höheren Baukosten führen. Bezahlbare Mieten und der Wunsch nach einem Eigenheim rückten damit in immer weitere Ferne. Aber auch klimaschutzpolitisch würde die Gefahr eines falschen Anreizes bestehen. Wenn energetische Dachsanierungen unterlassen würden, um die Photovoltaik-Pflicht nicht auszulösen, sei das nicht im Sinne des Klimaschutzes.
Und: Eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten würde auch die Technologieoffenheit einer regenerativen Wärmeerzeugung gefährden, was im Zweifelsfall zu Lasten von Biomasse und Erdwärme gehe. Auch das könne klimapolitisch niemand wollen. Entscheidend sei aber am Ende, dass es einer Photovoltaik-Pflicht auf Wohnhäusern gar nicht bedürfe. Mit den zuvor genannten Maßnahmen würde die seit 2017 eingetretene Lücke bei der Erzeugung erneuerbarer Energien geschlossen.