Diskriminierung, Ungerechtigkeiten sowie bürokratischer Aufwand sprechen gegen Scholz-Modell
Länderöffnungsklausel nutzen
Tobias Koch: „Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Kommunen. Lassen Sie mich deshalb gleich zu Beginn feststellen, dass die Höhe des Grundsteueraufkommens nicht davon abhängt, welches Modell für deren Berechnung gewählt wird.“
Alle in der Diskussion befindlichen Modelle seien ausschließlich dafür relevant, auf welchem Weg die Steuerbemessungsgrundlage ermittelt werde. Erst die Steuermesszahl sowie der jeweilige Hebesatz der Kommune führe dann zum tatsächlichen Steueraufkommen. Mit jedem Modell, egal ob flächen- oder wertbasiert, lasse sich das gleichhohe Steueraufkommen für jede einzelne Kommune erreichen wie bisher. Die Nutzung der Länderöffnungsklausel habe deshalb keine finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen, weder positiv noch negativ.
Aber was spreche nun gegen das Bundesmodell von Olaf Scholz? Drei entscheidende Punkte nannte Koch: Die darin enthaltene Diskriminierung privater Vermieter, die Ungerechtigkeit der Mietniveaustufen sowie der bürokratische Aufwand.
Der Fraktionsvorsitzende nannte Beispiele: „Private Vermieter werden diskriminiert, indem kommunalen Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften ein pauschaler Rabatt von 25 Prozent eingeräumt wird, und zwar auch dann, wenn es sich überhaupt nicht um geförderten Wohnungsbau handelt. Der Mieter eines privaten Vermieters muss also mehr Grundsteuer bezahlen als die Mieter im Nachbarhaus, wenn dieses einer kommunalen Gesellschaft gehört. Das ist nicht nur ungerecht. Das wird mit Sicherheit auch zu zahlreichen Klagen privater Vermieter führen, womit das neue Gesetz dann gleich wieder auf der Kippe steht.“
Zweites Problem seien die Mietniveaustufen. Die SPD-Kollegin Raudies habe in ihrer Pressemitteilung vom 07. September geschrieben:
„Mit der SPD ist kein Modell zu machen, wo für die Villa in Kampen genau die gleiche Bemessungsgrundlage gilt wie für das Mietshaus in Kiel Mettenhof.“
Dieser Wunsch der SPD werde vom Scholz-Modell erfüllt. Zur Bewertung von Wohn-immobilien werde das Ertragswertverfahren verwendet. Dazu multipliziere man die Wohnfläche mit der Nettokaltmiete, und zwar der durchschnittlichen Nettokaltmiete des jeweiligen Bundeslandes. Bis dahin würde das noch zu der gleichen Bemessungsgrundlage in Kampen wie in Kiel-Mettenhof führen, was von der SPD ja abgelehnt werde.
Drittens sei das Scholz-Modell bürokratisch, weil zur Berechnung sechs verschiedene Kriterien benötigt würden. Daten wie Wohnfläche, Baujahr und zwischenzeitliche Umbauten müssten individuell für jedes einzelne Objekt mit großem Aufwand ermittelt werden.
Da tauche die Frage auf, weshalb man sich in der Koalition überhaupt auf die Anwendung des Bundesgesetzes verständigt habe.
„Die Antwort ist ganz einfach: Weil zur Grundsteuerreform keine Vereinbarung im Koalitionsvertrag getroffen wurde. Eine möglichen Länderöffnungsklausel war im Jahr 2017 nämlich noch überhaupt nicht abzusehen. Um davon Gebrauch zu machen, müssten sich die drei Koalitionspartner darauf positiv verständigen.
Das ist nicht möglich, wenn ein Koalitions-partner auf dem Bundesgesetz besteht – und genau das war der Fall. Mittlerweile stellt sich die Situation anders dar: Nicht nur Bayern, sondern eine ganze Reihe von Bundesländern machen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch.
Das Argument, dass ein eigenes Modell für Schleswig-Holstein viel zu teuer wäre zu programmieren, entfällt damit. Im Gegenteil: Wir haben jetzt die Möglichkeit, uns an das Modell eines anderen Bundeslandes anzuhängen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass sich alle drei Jamaika-Partner mittlerweile zu einer Nutzung der Länderöffnungsklausel bereit erklärt haben“, so Koch.
Die spannende Frage werde sein, auf welches Modell man sich verständigen könne.
So komme das Bodenwert-Modell aus Baden-Württemberg mit lediglich zwei Kriterien aus, nämlich der Fläche und dem Bodenrichtwert. Beide Zahlen lägen für so gut wie jedes Grundstück in Schleswig-Holstein bereits in elektronischer Form vor und die Datenbanken müssten nur miteinander verknüpft werden.
Das Hessische Flächen-Lagemodell sei noch einfacher konzipiert, weil die Grundstücksfläche lediglich mit einem Lagefaktor multipliziert werde. Allerdings fehle uns in Schleswig-Holstein bislang eine Datenbank, die die Grundstücke nach ihrer jeweiligen Lage einstufe. Und man müsse sich fragen, woran sich denn eigentlich die Lage eines Grundstückes bemesse? Natürlich am Bodenrichtwert, denn je teurer das Grundstück, desto besser logischerweise die Lage.
„Für uns als Union sind gleichwohl beide Modelle vorstellbar. Nicht weil wir hier politisch beliebig sind, sondern weil einfach alle Ländermodelle besser sind als das Modell von Olaf Scholz. Ich wage einmal zu prognostizieren, dass am Ende so gut wie kein einziges Bundesland das Bundesgesetz unverändert umsetzen wird“, so Koch.