Integration wird nur bei einem breiten gesellschaftlichen Konsens gelingen
Gesellschaftlicher Konsens ist die entscheidende Herausforderung für die Politik
In der letzten Legislaturperiode habe die CDU-Fraktion ein Integrationsgesetz in den Landtag eingebracht, das deutliche Ähnlichkeiten mit dem bayerischen aufwies, so Tobias Koch in seiner Rede zum Gesetz für Integration und Teilhabe.
Allerdings: Er sei eben nicht die bloße Positionsbestimmung einer einzelnen Partei, sondern dieser Entwurf stehe auf einer breiten gesellschaftlichen Basis. Das sei es, was Jamaika immer wieder auszeichne: Trotz aller politischen Unterschiede finde man gemeinsame Lösungen!
„Gerade bei einem so sensiblen Thema wie der Integrationspolitik ist das schon ein großer Wert an sich, wenn hier ein gesellschaftlicher Konsens gelingt, der politischen Streit und Konfrontation vermeidet“ so Koch weiter. Gemeinsam sei beiden Entwürfen, dass es sich um ein Gesetz nicht nur für Migrantinnen und Migranten handele, sondern für alle Menschen, die in Deutschland leben würden.
Neu sei jetzt die Zielsetzung, den herkunftssprachlichen Unterricht unter staatliche Aufsicht zu stellen. Diese Forderung ziele unmittelbar auf die Praxis des Konsulatsunterrichts des türkischen Staates ab, die es nach der gemeinsamen Vorstellung der Jamaika-Partner zu beenden gelte.
Koch wies zugleich auf drei weitere Punkte, die im Jamaika- Entwurf nicht mehr enthalten seien, hin: „Das ist erstens der Paragraf 4 im CDU-Entwurf zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Die darin enthaltene Forderung nach einer Abschiebehaftanstalt haben wir zwischenzeitlich mit dem Abschiebehaftgesetz erfolgreich umgesetzt, so dass sie im Integrationsgesetz nicht erneut formuliert werden muss.
Zweitens gab es im CDU-Gesetzentwurf die Forderung nach einem Sprachtest im Jahr vor der Einschulung, um bei unzureichenden Sprachkenntnissen bereits vor Schulbeginn Fördermaßnahmen einleiten zu können. Die entsprechenden Regelungen sind dafür aber im Schulgesetz besser aufgehoben als im Integrationsgesetz.
Dritter und letzter Punkt ist das Finanzierungsthema. Als Opposition hatten wir den Entwurf unseres Integrationsgesetzes auch dazu genutzt, um die Vorgängerregierung mit finanziellen Forderungen für eine Integrationspauschale unter Druck zu setzen.“
Genau das mache deutlich, weshalb solche Finanzierungsfragen tunlichst von den Inhalten eines Integrationsgesetz getrennt werden sollten. Das Integrations- und Teilhabegesetz habe zu allererst die Aufgabe, die Leitlinien für erfolgreiche Integrationsarbeit in Schleswig-Holstein zu formulieren. Diese sollten möglichst unstrittig sein, um eine größtmögliche Akzeptanz zu erreichen. Konkrete Finanzierungsfragen seien hier deshalb fehl am Platze.
„Gesellschaftlichen Konsens ist die entscheidende Herausforderung für die Politik. Und genau das haben CDU, Grüne und FDP mit ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf erfolgreich unter Beweis gestellt“, so Koch abschließend.