Gesetz zur Weiterentwicklung des FAG auf dem Weg
Angestrebt wird die perfekte Geometrie zwischen Land und Kommunen
Heute wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleiches auf den Weg gebracht. Unser finanzpolitischer Sprecher Ole-Christopher Plambeck stellte dazu fest, dass es richtig gewesen sei, das aktuelle Finanzausgleichsgesetz vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
„Eine Umschichtung der Mittel aus dem ländlichen Raum in die kreisfreien Städte aus rein politischen Gründen. Ohne wirkliche Bedarfsanalyse. Das kann nicht mit der Verfassung in Einklang stehen. Trotzdem wurde es seinerzeit mit dem SPD-Gesetz so gemacht. Es war somit nicht nur richtig, sondern zwingend notwendig, dieses Gesetz vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Und das Ergebnis war klar: Das Gericht gab der Normenkontrollklage von CDU, FDP und Piraten im Januar 2017 Recht. Schleswig-Holstein hat ein teilweise verfassungswidriges Finanzausgleichsgesetz, welches zwingend zum 01.01.2021 geändert werden muss,“ so Plambeck.
Mit einem aufwendigen Gutachten seien, wie es das Gericht verlangt hab, die Bedarfe der kommunalen Ebene, aber auch der Landesebene genau untersucht worden. Als Basis hierfür habe der Zeitraum von 2008 bis 2016 gedient. Im Ergebnis hätten über alle Aufgabenbereiche verteilt die Normbedarfe bei der kommunalen Familie um ca. 13,7 % und beim Land um ca. 14,5 % über den IST-Zuschussbedarfen gelegen.
„Das bedeutet im Klartext: Beiden Ebenen fehlt Geld“, so der Abgeordnete.
Im vergangenen Jahr hätten sich Landesregierung und Kommunen dann auf einen vertikalen Verteilungsmaßstab verständigt, in dessen Rahmen das Land bis 2024 mehr Mittel zur Verfügung stellen würde. Dementsprechend sei die Ausgleichsmasse im Jahr 2021 um 54 Millionen Euro und in den Jahren 2022, 2023 und 2024 um jeweils weitere 5 Millionen Euro aufgestockt worden. In Summe stehe damit im Jahr 2024 ein Aufwuchs in Höhe von 69 Millionen Euro zu Buche. Darüber hinaus werde das Land den Kommunen 5 Millionen Euro zusätzlich für den Öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung stellen. Dieser Betrag solle außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs laufen und mit 1,8 % dynamisiert werden.
„Damit stellt das Land sogar mehr Mittel zur Verfügung, als es das nach dem Gutachten machen müsste“, stellt Plambeck klar.
Politisch sei wichtig, dass am Ende die sogenannte perfekte Symmetrie zwischen Land und Kommunen hinzubekommen sei. Dabei sei klar, dass sich die Bedarfe im Laufe der Zeit sowohl in die eine als auch in die andere Richtung verschieben könnten. Eine erste Regelüberprüfung sei für 2024 vorgesehen.
Plambeck: „An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich sagen, dass wir dieses Gesetz unabhängig von Corona betrachten müssen. Dafür gibt es vor allem zwei gute Gründe. Zum einen wollen wir endlich eine objektive systemische Einstellung hinbekommen und zum anderen können wir bis zum Ende des Jahres gar nicht seriös sagen, was diese Krise das Land oder die Kommunen tatsächlich gekostet hat bzw. wer kurz-, mittel- und langfristig mit welchen Ausfällen zu rechnen hat. Bei diesem Gesetz geht es um die Einführung eines guten, belastbaren Systems der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen, aber auch zwischen den Kommunen untereinander.“
Part 2 sei die horizontale Verteilung. Hier hätte sich der Abgeordnete einen geeinten Vorschlag aus der kommunalen Familie gewünscht. Dieser sei aber nicht gekommen. Und daran sehe man, wie schwer eine Verteilung sei, die alle unterschiedlichen Interessen angemessen berücksichtige.
Deswegen enthalte der Gesetzentwurf einige wichtige Grundeinstellungen, die es so vorher nicht gegeben habe, die aber entscheidend für eine gerechte Mittelverteilung seien.
Plambeck: „Eines vorab: Es wird weiterhin drei Teilschlüsselmassen geben, obwohl der Gutachter nur zwei vorsieht. Der Gutachter hat vorgeschlagen, Gemeinden und zentrale Orte in eine Teilmasse zu verschmelzen. Das halten wir für falsch. Denn die Struktur Schleswig-Holsteins mit seinen 1.106 Kommunen benötigt starke zentrale Orte, die für ihr Umland bestimmte Funktionen übernehmen. Auf diesem zentralörtlichen System ist Schleswig-Holstein aufgebaut. Darum ist das zentralörtliche System für uns als CDU nicht verhandelbar.
Das, was wir als CDU ebenso immer gefordert haben, findet nun endlich Eingang in den kommunalen Finanzausgleich. Die bedarfstreibenden Flächenlasten werden in Form des sogenannten Flächenfaktors künftig besonders berücksichtigt. Im Rahmen der Schlüsselzuweisungen werden 15% bzw. 6% der zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend der vorhandenen Kilometerzahl der Gemeinde- bzw. Kreisstraßen an die Gemeinden, die Kreise und die kreisfreien Städte verteilt. Diese Verteilung ist richtig, weil Kommunen oder Kreise mit einer großen Fläche mehr Aufwand mit der Aufrechterhaltung von beispielsweise der ärztlichen Versorgung, der Nahversorgung oder des ÖPNV haben. Mit dem Flächenfaktor wird dieser Bedarf nun endlich angemessen berücksichtigt.“
Schlüsselzuweisungen seien bisher nach Einwohnerzahlen verteilt worden. Und zwar unabhängig davon, ob in einem Ort mehr junge Menschen oder eher ältere Menschen wohnten. „Nun ist es aber so, dass unsere Kinder uns nicht nur lieb, sondern aufgrund von Krippe, Kita, Schule, usw. für eine Kommune auch teuer sind. Darum fließt die Altersgruppe der 0-18-Jährigen in Anlehnung an die Gutachtenergebnisse ebenfalls in besonderem Maße in die Verteilung der Schlüsselzuweisungen ein. Sie werden bei den Gemeinden mit einem Faktor von 1,5 und bei den Kreisen und kreisfreien Städte – unter Berücksichtigung der Soziallastenmesszahl – mit einem Faktor von 1,3 berücksichtigt“, so der Abgeordnete weiter.
Ein sensibles Thema bei den kommunalen Finanzen seien die Nivellierungssätze. Zukünftig würden hier die kreisfreien Städte miteinbezogen. Isoliert betrachtet würde das zu einer Steigerung führen, die so nicht gewollt sei. Darum sehe der Gesetzentwurf eine Dämpfung auf 90 Prozent der aktuellen gewogenen Durchschnittssätze vor. Das werde sicherlich ein Thema sein, welches insbesondere in der parlamentarischen Beratung genau betrachtet und ausführlich diskutiert werden müsse. Eine Spirale nach oben dürfe es nicht geben.
Neben der Mittelverteilung über die Teilmassen werde es auch in Zukunft Vorwegabzüge geben.
Die bisherigen Vorwegabzüge für Theater und Orchester sowie zur Förderung des Büchereiwesens blieben erhalten und sollten künftig sogar stärker aufwachsen, weil auch das Betreiben dieser wichtigen Kultureinrichtungen Jahr für Jahr teurer werde.
„Der Vorwegabzug für die Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen wird im Jahr 2021 auf 7,5 Mio. Euro erhöht und soll sich ebenfalls dynamisch mit einer jährlichen Steigerung von 2,5 % weiterentwickeln. Ein weiterer Vorwegabzug in Höhe von 59 Mio. Euro soll die Kommunen bei der Bewältigung der Infrastrukturmaßnahmen unterstützen. Die sehr komplizierte Verteilung nach Steuerkraft wird durch eine Verteilung nach Einwohnerzahl inklusive Kinderbonus abgelöst. So haben auch weniger steuerstarke Kommunen eine Chance, mehr Mittel zu bekommen.
Kommunen mit einer Schwimmsportstätte sollen zukünftig mit einer Betriebskostenförderung unterstützt werden. Diese erfolgt über einen neuen Vorwegabzug i.H. von 7,5 Mio. Euro. Ich hätte mir hier gewünscht, dass wir eine Investitionsförderung direkt durch das Land hinbekommen würden. Dies ist einer der wenigen Punkte, die von allen kommunalen Landesverbänden kritisch gesehen werden. Daher werden wir auch hierüber im parlamentarischen Verfahren reden müssen.
Wir wollen eine bedarfsgerechte und gerichtsfeste Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleiches.