Quantensprung: Zukunftspakt sichert Universitätsklinikum
Erster ganzheitlicher Lösungsansatz für Maximalversorger
Eine neue Ära in der Arbeit des UKSH sei eingeläutet, so Fraktionsvorsitzender Tobias Koch heute im Plenum. Landesregierung, Parlament und UKSH, Koalition wie Opposition (ausgenommen AfD) sei es gemeinsam gelungen, einen Zukunftspakt für den Maximalversorger UKSH zu schmieden – in einer Klarheit, die es bisher noch nicht gegeben habe. Bisher habe es an einem geschlossenen Gesamtkonzept gefehlt, mit dem die Herausforderungen des UKSH im laufenden Betrieb, bei Investitionen und Finanzierung im Zusammenhang betrachtet und über die Zeitschiene abgebildet wurden. Die bisherigen Maßnahmen hätten allesamt zu kurz gegriffen und hätten deshalb die Problematik nie grundlegend beseitigen können.
„Zu rot-grüner Regierungszeit hoffte man durch eine Fusion der Universitätskliniken Kiel und Lübeck mittels schierer Größe Synergien aufzubauen“, so Koch. „Kein grundsätzlich falscher Ansatz, aber es zeigte sich schnell, dass sich allein dadurch die Probleme des UKSH nicht beseitigen lassen. In der Großen Koalition wurde dann versucht, das defizitäre Unternehmen UKSH zu sanieren. Und tatsächlich gingen die Defizite einige Jahre lang kontinuierlich zurück. Aber auch hier wurde deutlich, dass die so erzielten Erfolge nicht nachhaltig genug waren, um das UKSH dauerhaft auf eine solide Basis zu stellen. Zu schwarz-gelber Regierungszeit wurde anschließend das Konzept für die Neubauten der Zentralkliniken an beiden Campi als ÖPP-Projekt beschlossen. Die Umsetzung erfolgte durch die Küstenkoalition und die Fertigstellung konnten wir vor wenigen Wochen in Kiel und letzte Woche in Lübeck feiern.“
Die größte Baumaßnahme des Landes sei geradezu alternativlos für den zukünftigen Betrieb des UKSH gewesen. Einmal mehr habe eine Öffentlich-Private-Partnerschaft unter Beweis gestellt, wie erfolgreich solche Großprojekte realisiert werden können. Aber: Laufende Defizite und fehlende Investitionen des Landes hätten zu einer immer weiter steigenden Verschuldung des UKSH geführt. Um dieser Entwicklung zu begegnen, sei in der letzten Wahlperiode eine Teilentschuldung des UKSH vereinbart worden. Mit der Umwandlung von 100 Mio. Bankkrediten in zinslose Landesdarlehen hätten CDU, Grüne und FDP in der laufenden Wahlperiode für eine Zinsentlastung des UKSH gesorgt. „Aber eine Teilentschuldung ist - wie der Name schon sagt - eben auch keine vollständige Problemlösung“, so der Fraktionsvorsitzende.
Jetzt würden alle Investitionsbedarfe auf dem Tisch liegen. Sie machten mit rund 700 Mio. Euro mehr aus, als das ÖPP-Projekt für die beiden Zentralkliniken zusammen. Über rund 400 Mio. Euro davon hätten sich UKSH und Landesregierung bereits jetzt verständigt. Dabei sei klar, diese Investitionen würden vollständig durch das Land finanziert: 250 Mio. Euro davon seien bereits in der Finanzplanung berücksichtigt, weitere 150 Mio. Euro würden durch das UKSH zunächst vorfinanziert und ab dem Jahr 2026 in Tranchen von 25 Mio. Euro jährlich durch das Land beglichen.
„Neben diesem Investitionspaket entschulden wir das UKSH von den Krediten, die es in der Vergangenheit und aktuell aufgenommen hat, um damit fehlende Landesinvestitionen zu kompensieren. Schulden in Höhe von 341 Mio. Euro werden deshalb bis zum Jahr 2022 durch das Land übernommen. Außerdem verzichtet das Land auf den ursprünglich geplanten Eigenanteil von 40 Mio. Euro des UKSH an den Baumaßnahmen für Forschung und Lehre, so dass diese Investitionen ebenfalls vollständig durch das Land finanziert werden“, führte Koch weiter aus. Damit sei das UKSH zukünftig in der Lage, seinem laufenden Investitionsbedarf nachzukommen. Zu diesem Zweck werde der Investitionszuschuss des Landes zwischen 2025 und 2028 schrittweise auf 50 Mio. Euro jährlich aufgestockt werden.
Koch: „Mit dem Investitionspaket zwischen 400 und 700 Millionen Euro, der Entschuldung des UKSH von Investitionskrediten aus der Vergangenheit im Volumen von 341 Mio. Euro und Planungssicherheit durch die langfristig auf 50 Mio. Euro jährlich ansteigenden Investitionszuschüsse wird das Land seiner Verantwortung für das UKSH zukünftig in vollem Umfang gerecht.“
Zu einem Pakt gehöre aber auch, dass auch von Seiten des UKSH die gemachten Zusagen erfüllt würden: Zins und Tilgung für das ÖPP-Projekt müssten wie vereinbart als Effizienzrendite erwirtschaftet werden. Und das UKSH trage auch die Verantwortung dafür, dass mit den gesetzten Rahmenbedingungen zukünftig positive Jahresergebnisse erwirtschaftet würden.
Koch abschließend: „Die Anstrengungen des UKSH dürfen gemäß des Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2016 nicht zu Lasten des Personals gehen. Die Arbeitsverdichtung darf sich gegenüber dem bisherigen Konzept somit nicht weiter erhöhen. Deshalb freut es mich, dass sich das UKSH mit diesem Vertrag auch dazu verpflichtet, das schwedische Arbeitszeitmodell „3 Tage arbeiten – 3 Tage frei“ zu erproben und zu finanzieren. Auch diese Zusage ist ein elementarer Bestandteil des Zukunftspakts, denn auch daran macht sich die Ganzheitlichkeit der Vorgehensweise und die Berücksichtigung aller Aspekte in einem Gesamtkonzept bemerkbar.“