Zeitgemäßes Einwanderungsgesetz ist richtiges Steuerinstrument
Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet
Barbara Ostmeier, zuständig für Flüchtlings- und Integrationspolitik in der CDU-Landtagsfraktion, sprach sich heute im Plenum dafür aus, sich sowohl für den sogenannten Spurwechsel einzusetzen als auch ein Einwanderungsgesetz auf den Weg zu bringen.
„Wir halten – wie im Koalitionsvertrag bereits formuliert, die Verabschiedung eines zeitgemäßen Einwanderungsgesetzes für das richtige Steuerinstrument“, so die Abgeordnete. Konkrete Eckpunkte seien bereits vereinbart, die in das Gesetz einfließen sollten. Darin sei gefordert, Qualitätsanforderungen und Zuwanderungskontingente festzulegen mit dem Ziel, dass sich Zuwanderung in den Arbeitsmarkt am tatsächlichen Bedarf orientiere.
„Es ist mir wichtig zu betonen, dass das Grundrecht auf Asyl und die Einwanderung für den Arbeitsmarkt zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Systeme sind“, so Ostmeier. Das Grundrecht auf Asyl müsse auch zukünftig ein individuelles Schutzrecht bleiben. Es biete Menschen in Not, die in ihren Heimatländern unter Kriegen und Verfolgung leiden würden, Hilfe an.
Aus Sicht der CDU sollte die Einwanderung sowohl die fachliche Qualifikation als auch die Sprachkenntnisse, Lebensalter und die Prognose, dass Sozialleistungen perspektivisch nicht in Anspruch genommen werden müssten, in den Kriterienkatalog aufgenommen werden.