Rechtsstaatlichkeit ist keine Frage der Beliebigkeit
Landtag berät über beantragte Aufenthaltsgesetzänderung der Opposition
In der heutigen Debatte berieten die Abgeordneten über einen Antrag der SPD-Fraktion, der das Aufenthaltsgesetz ändern soll. Momentan ist es rechtlich möglich, als letzte Maßnahme, rechtskräftig ausreisepflichtige Menschen zu inhaftieren. Davon sind auch Familien mit Kindern nicht ausgeschlossen. Ob und wie oft von dieser Maßnahme gebrauch gemacht wurde, soll nun durch die Regierung bundesweit erfragt werden. Solange gelte aber Bundesrecht, das nicht durch Landesrecht gebrochen werden kann, erklärte die CDU-Abgeordnete.
Jamaika stelle sich zudem der Verantwortung und lasse ausreisepflichtige Menschen nicht durch die ganze Republik fahren, sondern wolle im kommenden Jahr eine Abschiebehafteinrichtung eröffnen, die an größtmöglichen humanitären Standards ausgerichtet sein soll.
„Mit der Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt schaffen wir gerade die Grundlage, auch in diesem Bereich die humanitären Grundsätze mindestens zu erhalten. Wir wollen die Verantwortung nutzen Mindeststandards zu formulieren, auch für Minderjährige, Familien mit Minderjährigen sowie besonders schutzwürdigen Gruppen“, so Ostmeier abschließend.