Minderheiten in das Grundgesetz aufnehmen
Schleswig-Holstein als Vorbild für den Bund
In der heutigen Debatte um die Rechte von Minderheiten, sprach sich unser Abgeordneter Peter Lehnert als minderheitenpolitischer Sprecher für die Ausschussüberweisung des Antrages des SSW aus.
„Der SSW weist in seiner Antragsbegründung völlig zurecht darauf hin, dass unsere Landesverfassung Bestimmungen zu Gunsten der hier ansässigen nationaler Minderheiten und Volksgruppen beinhaltet und wir damit dokumentieren, dass sie integraler Bestandteil unserer Gesellschaft sind. Das Grundgesetz enthält dagegen derzeit keine spezifische Norm zum Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen“, so Lehnert.
Weiter wies Lehnert aber auch darauf hin, dass es einen gesonderten Schutz von Minderheiten etwa in Form von Artikel 3 des Grundgesetzes oder auch in Artikel 22 der Charta zur Achtung der Kulturen, Religionen und Sprachen gebe.