Katja Rathje-Hoffmann, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion und ebenfalls zuständig für die Kitas, formulierte heute im Plenum den Rahmen der neuen Kitareform, die für verbindlich gedeckelte Elternbeiträge, eine einheitliche Sozialstaffel, sowie Vergleichbarkeit durch einheitliche Mindest- und Qualitätsstandards stehen soll.
„Wir geben den Kindertageseinrichtungen, den Krippen, den Elementargruppen, der Kindertagesbetreuung, den Natur- und Waldkitas und den Horten endlich einen fairen und verbindlichen Rahmen“, so die Abgeordnete.
Bereits im September habe die Jamaika Koalition das neue Kita-Reformgesetz erstmalig im Landtag im Plenum vorgestellt. Es bestehe bei allen Beteiligten große Einigkeit, dass dieser Schritt schon seit Jahren notwendig und überfällig gewesen sei. Es habe aber grundsätzlich eine sehr große Scheu bestanden, dieses gewachsene und verwachsene System auf neue Füße zu stellen.
Kita-Verwaltungen, Erzieherinnen und Erzieher, Leitungskräfte, Kommunale Verwaltungen und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hätten lange auf eine Reform gewartet, die Ordnung in ein Gewirr aus 7 Fördererlassen,13 Regelungsbereichen und 32 Kriterien der Zuweisung von Landesmittels bringen sollte. Dazu sei noch die berechtigte Kritik von Eltern gekommen, die sich - vollkommen zu Recht - über viel zu hohe Kita-Beiträge beschwerten. Diese hätten beklagt, dass sie mit durchschnittlich neun Prozent ihres verfügbaren Einkommens in Schleswig-Holstein die höchsten Kata-Beiträge in ganz Deutschland zu schultern hätten. In einer Kita-Landschaft, die viel zu heterogen und damit überhaupt nicht untereinander zu vergleichen sei. Dazu sei noch der Umstand gekommen, dass Eltern mit eher kleinem Geldbeutel in den Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich entlastet würden. Bei 15 verschiedenen Sozialstaffeln und Geschwisterermäßigungsregeln sei das auch kein Wunder.
34 Institutionen und Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen und Verbänden aus dem ganzen Land seien inzwischen angehört worden. Umfänglich habe man auch auf die besonderen Bedürfnisse und Belange der Einrichtungen der nationalen Volksgruppen und Minderheiten Rücksicht genommen.
„Beeindruckend für uns alle waren auch die Anhörungen zu den Natur- und Waldkitas, die uns überzeugten, die Altersgrenze auf 20 Lebensmonate zu verringern und auch eine Betreuung von Schulkindern nach dem Unterricht in Form einer Hort-Waldgruppe gut möglich ist und auch bereits gelebte Praxis ist. Erstmalig wird es auch bei Neubauten verbindlich sein, Vorgaben zum barrierearmen Bauen einzuhalten und es wird weiterhin möglich sein, Krippengruppen auch in Obergeschossen neu einzurichten. Das ist aus unserer Sicht besonders dort wichtig, wo es die begrenzten räumlichen Kapazitäten nicht zulassen. Das ist gehäuft im städtischen Bereich der Fall“, so Rathje-Hoffmann. Nachhaltig gestärkt würde nun die Position der Eltern. Nunmehr werde es pro Halbjahr eine Elternversammlung geben müssen und die Anzahl der Landeselternvertreterinnen und -vertreter wir von 12 auf 16 erhöht. Eine weitere Änderung gebe es im Bereich der Abdeckung der sog. Randzeiten in der Kita.
Ein bislang ungelöstes und uneinheitliches Problem für die Eltern und besonders für Alleinerziehende stellten die bislang nicht im Gesetzt normierten Begrenzungen von Schließzeiten der Kitas dar. Oft reichte kaum ein Jahresurlaub aus, um diese Schließtage abzudecken, schon gar nicht bei den Alleinerziehenden. Ab August nächsten Jahres würden die Schließtage auf 20 Tage inklusive Weihnachten und Silvester begrenzt und bei kleinen Einrichtungen auf maximal 30 Tage. Das schaffe Verlässlichkeit und sorgt für einen gerechten Ausgleich für kleine und große Kitas.
Ein Kernstück der Reform sei weiterhin die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher. Durch die erstmalige einheitliche Normierung des Personalschlüssels werde sichergesellt, dass in Zukunft mindestens zwei Fachkräfte 20 Kinder betreuen werden und in begründeten Ausnahmefällen im Höchstfall 22 Kinder. Eine bis zuletzt breit diskutierte Änderung betreffe die Regelungen zur Leitungsfreistellung und den Verfügungszeiten. Leitungskräfte würden nunmehr ab der 5. Gruppe vollkommen freigestellt, mit einem Aufwuchs um eine weitere halbe Stelle bis zur 10. Gruppe. Zudem würden Vor- und Nachbereitungszeiten verbindlich mit 7,8 Stunden pro Gruppe und pro Woche festgeschrieben. Somit werde es dann ausreichend Zeit für Elterngespräche, Dienstbesprechungen und Vor- und Nachbereitungen geben. Insgesamt würden diese Maßnahmen dazu führen, dass die Betreuungsqualität steige und die Elternbelastungen im Durchschnitt sinke.
„Bis 2022 werden wir zusätzlich rund eine Milliarde Euro mehr (!) in das Kitasystem einspeisen“, so Rathje-Hoffmann. Das heiße: Im Jahr 2017 habe das Land jeden Platz mit 2.000 Euro finanziert. Im übernächsten Jahr seien es im Schnitt 4.400 Euro pro Platz pro Jahr. Die steigende Landesbeteiligung werde jedoch nicht nur dazu führen, dass die Entlastung allein bei den Elternbeiträgen zu verorten sei und die Qualität in den KiTas insgesamt steige. Die größere Landesbeteiligung werde auch dazu führen, dass der Wohngemeindeanteil am SQKM im Jahr 2022 auf 39% sinke. Das Land beteilige sich mit einem verlässlichen und anteiligen Landesbeitrag an den zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich.
„Natürlich kennen wir auch die Kritik einiger Bürgermeister und die Kritik vom SHGT und liebe Kolleginnen und Kollegen. Sollte es unvorhergesehene ehebliche Veränderungen oder Härtefälle geben, können und werden wir im System umsteuern. Genau dafür ist die verlängerte Übergangszeit bis Ende 2024 ja auch gedacht. Erste Bewertungen nach zwei Jahren sorgen hier für eine gute Planbarkeit“ erwartet Rathje-Hoffmann. Mit diesem Gesetz schaffe man gleichwertige Verhältnisse und Gerechtigkeit für die Kita-Landschaft in Schleswig-Holstein.