Lukas Kilian, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion
LEP ist Ergebnis eines Abwägungsprozesses vieler Spannungsfelder
In der Debatte zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Lukas Kilian: „Der letzte Landesentwicklungsplan ist 2010 in Kraft getreten. Natürlich kannte man 2010 noch kein Corona, aber auch andere Entwicklungen und Spannungen waren noch nicht absehbar. Die Herausforderungen unserer Zeit sind bezahlbarer Wohnraum, der demographische Wandel und seine Raumwirkungen, die Klimakrise, neue Formen der Mobilität. Nun kann man fragen, was haben diese Themen mit unseren Räumen zu tun? Ich finde beim Klimaschutz erkennt man es gut. Unser Land ist das Land der Energiewende – viel, sehr viele Konflikte wurden in den letzten Jahren um Windkraftanlagen geführt – nun stellen wir fest, dass der Druck auf Freiflächen wächst, weil Solaranlagen errichtet werden sollen.“ Bei Planungszeiträumen von zehn bis 15 Jahren, stellen derartige Planungen bei immer schnelleren Entwicklungen eine besondere Herausforderung dar, so der Abgeordnete. Deswegen enthalte der Entwurf des LEP mit der Experimentierklausel auch ein Werkzeug auf andere oder unvorhersehbare Anforderungen zu reagieren. „Wir stehen vor vielen Spannungsfeldern: Beispielsweise brauchen wir mehr Flächen für Wohnungsbau und für Gewerbeentwicklung. Gleichzeitig wollen wir den Flächenfraß stoppen. Zudem wollen und müssen wir uns auch um den Abbau von Rohstoffen in Schleswig-Holstein kümmern, wenn wir uns ehrlich den Diskussionen um Nachhaltigkeit stellen wollen. Der Kies- und Baustoffgipfel der CDU-Landtagsfraktion hat deutlich gezeigt, dass neben Baustoffrecycling auch der Abbau von Rohstoffen im eigenen Land unser Augenmerk bedarf. Der LEP ist das Ergebnis dieses Abwägungsprozesses zwischen den vielen Spannungsfeldern“, erläuterte Kilian. Stellungnahmen müssten abgewogen und bewertet werden, aber wenn jedes irgendwie geartete Ergebnis eine neue Beteiligungsrunde auslösen würde, fände man sich fast in einem bürokratischen Perpetuum Mobile, so kommentierte der Abgeordnete das Verfahren zum LEP. „Wir sollten daher fraktionsübergreifend auch hier über Möglichkeiten der „Plan-Beschleunigung“ sprechen“, so Kilian abschließend.
Gut aufgestellte Krankenhäuser sind unverzichtbar!
In der heutigen Sitzung debattierte der schleswig-holsteinische Landtag über die Krankhausplanung im Land. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hans Hinrich Neve sagte dazu: „Es ist deutlich geworden, dass das Krankenhaus-Gesetz ein wichtiges Instrument für die zukünftige Gestaltung der Krankenhausversorgung in unserem Bundesland ist. Oberstes Ziel bei allen Überlegungen und Aktivitäten der Krankenhausplanung muss es sein, die Patientinnen und Patienten in unserem Land bedarfsgerecht und hochqualifiziert zu versorgen.“ Dabei stehe die Krankenhaus-Versorgungslandschaft vor großen Herausforderungen. Der Sozialpolitiker nannte beispielhaft das fehlende pflegerische und medizinische Fachpersonal. Hinzu komme die zunehmende Rolle der sektorenübergreifenden Versorgung. Weiterhin brauche das pauschalisierende DRG-Abrechnungssystem dringend eine Reform, für die sich die Landesregierung bereits einsetze, so Neve. „Krankenhäuser müssen selbstverständlich gut für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein. Es werden jedoch künftig Zentren für eine spezialisierte Versorgung eine größere Rolle als bisher spielen. So wie es beispielsweise momentan für die Behandlung von Schlaganfallpatientinnen und Schlaganfallpatienten in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht wird. Die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt wird vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zunehmen. Der Ausbau der Angebote von Kurzzeitpflege wird in Zukunft wohl auch an Krankenhäusern erfolgen müssen“, erläuterte der gesundheitspolitische Sprecher. Für eine stationäre Versorgung, die an Bedarfen, an Qualität und insbesondere am Patienten ausgerichtet ist, brauche es besonders leistungsfähige Strukturen, erklärte Hans Hinrich Neve. Strukturelle Veränderungsprozesse bzw. Überlegungen hierzu würden bereits in verschiedenen Regionen im Land laufen. „Das Land werde diesen Prozess aktiv begleiten. Gut aufgestellte Krankenhäuser sind ein unverzichtbarer und wichtiger Baustein der Daseinsfürsorge und damit für unsere Gesellschaft“, so der Abgeordnete.
agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Heiner Rickers
Artenschutzleistungen in der Landwirtschaft honorieren
Zu Beginn seines Redebeitrags in der heutigen Landtagssitzung erinnerte der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiner Rickers, an die fast vierzigjährige Wiederkehr der Konferenz von Rio. „Das Thema des Artensterbens ist lange bekannt, aber viel erreicht wurde nicht. Auch die Verankerung in Grundgesetz und Landesverfassung hat nicht dazu beigetragen.“ Umso wichtiger sei es, dass jetzt mit der Landesstrategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt und dem Kurs Natur 2030 eine Zielformulierung vorliege, deren Erstellung wir bereits im Koalitionsvertrag verankert haben. Während in den letzten 40 Jahren die Autos größer wurden, die Flächenversiegelung zugenommen habe, mit der Globalisierung ein weltweites Einkaufen möglich wurde und der Wohnraum pro Person gestiegen sei hielten sich die Verbesserungen für die Natur in Grenzen. Positiv wertete Rickers, dass inzwischen bereits Kerngebiete zum Schutz der Natur ausgewiesen wurden. „Da auf 70% der Landesfläche eine landwirtschaftliche Nutzung stattfindet besteht für die Landwirtschaft auch eine besondere Verantwortung für die Artenvielfalt“, erinnerte Rickers. Er warnte davor die Landwirtschaft um 70 Jahre zurückdrehen zu wollen. Wolle man die Artenvielfalt in Schleswig-Holstein wie vor 70 Jahren haben, dann müsse man die Landwirtschaft dementsprechend verändern, mit der Folge, dass Teile der Grundversorgung zu wesentlich schlechteren Bedingungen ins Ausland verlagert würden. Deswegen sei eine Honorierung von Artenschutzleistungen in der Landwirtschaft auf freiwilliger Basis der einzig vernünftige Weg. Er begrüßte, dass die Landwirtschaft für die Biodiversität schon einiges erreicht habe. Schließlich werde inzwischen auf 60 bis 65 Tausend Hektar Ökolandbau in Schleswig-Holstein betrieben und auf rund 40 Tausend Hektar mit den Agrar- und Umweltmaßnahmen die gewollte und gewünschte Biodiversität vorangetrieben. Wenn die artenreiche Grünlandwirtschaft so gewünscht sei, dann müsse man sie auch fördern. Wenn an der Westküste durch die immensen Gänsepopulationen eine Grünlandwirtschaft unmöglich werde, dann rücke die Biodiversität in weite Ferne. Abschließend drückte er die Hoffnung aus, dass Artenvielfalt auch in einer aktiven Landwirtschaft auf dem Grundstandort Schleswig-Holstein produktionsintegriert verbessert würde.
In der abschließenden Debatte um ein Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetz sagte die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Barbara Ostmeier: „Straffällige müssen auf die Situation vorbereitet werden, sich nach der Haft wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können. Besonders hervorheben möchte ich, dass der Gesetzentwurf gleichrangig dem hohen Stellenwert des Opferschutzes und den Schutzbedürfnissen der Verletzten Rechnung trägt. Deswegen darf sich das Gesetz völlig zu Recht Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetz nennen. Opferschutz und Resozialisierung stehen nämlich nicht im Widerspruch. Nur der Täter, der nicht wiederkommt, ist ein Erfolg für den Vollzug, für die Opfer und für die Gesellschaft. Genau daran haben sich Vollzug und Wiedereingliederung zu orientieren.“ Schleswig-Holstein setze konsequent den bereits mit dem Justizvollzugsmodernisierungsgesetz beschrittenen Weg eines behandlungsorientierten Vollzugs und der Stärkung der Opferrechte fort. Ein weiterer bedeutsamer Mehrwert dieses Gesetzentwurfs sei der Vernetzungsgedanke, also die Vernetzung von staatlicher Straffälligenhilfe und den Angeboten freier Träger in der sozialen Strafrechtspflege, erläutert die Abgeordnete. „Dass wir es am Ende dieser Legislatur schaffen, den Justizvollzug und die Wiedereingliederung unter Beachtung der Opferinteressen auf ein breites politisches Fundament zu stellen, dass freut mich persönlich ganz besonders. Deshalb danke ich auch allen Kolleginnen und Kollegen von Jamaika, SPD und SSW für dieses starke Signal. Das Ziehen an einem gemeinsamen Strang wird den Vollzug auch zukünftig stärken und dann auch durch schwierige Zeiten tragen“, so Ostmeier abschließend.
Große Anfrage SSW: Studentischer Wohnraum in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein habe sich zu einem beliebten Studienort entwickelt und ziehe immer mehr junge Menschen an. Etwa 67.000 Studierende würden sich aktuell im Land verteilen, rund 10.000 Studierende mehr als im Wintersemester 2015/16, so die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anette Röttger. „In dieser Legislatur wurden zwei Studentenwohnheime in Kiel mit insgesamt 270 Plätzen fertiggestellt, weitere drei Wohnheime – eines in Flensburg und zwei in Kiel – mit 246 Plätzen befinden sich im Bau und weitere 700 Plätze sind in Planung.“ Wie und wo Studierende wohnen hinge dabei von ganz individuellen Faktoren ab. Da die letzten drei Semester durch die Pandemie digital stattfanden, seien insbesondere in diesem Zeitraum viele Studierende wieder ins Elternhaus gezogen. Damit hätte sich nicht nur die Wohnungssituation an den Studienorten entspannt, das in dieser Legislatur eingeführte Semesterticket trage wesentlich dazu bei, dass manch ein Studierender, der aus Schleswig-Holstein kommt, inzwischen lieber pendle als an den Studienort zu ziehen. Für andere Studierende sei das Studentenleben vor Ort auf dem Campus ein wesentlicher Teil dieses Lebensabschnitts. So überrasche es nicht, dass der studentische Wohnraum mit Beginn des Wintersemesters und der Rückkehr zum Präsenzbetrieb, knapp sei. Verbleibende freie Mietangebote seien oft so teuer, dass Studierende, die das Studium allein von Bafög bestreiten, diese oft nicht finanzieren könnten. „Öffentlich geförderte Studentenwohnheime reichen aktuell nur für ca. 6% der Studierenden. Das geht aus den Antworten auf die große Anfrage des SSWs hervor. Nach Fertigstellung aller geplanter Plätze steigt die Unterbringungsquote auf 7,6%.“ Es sei also wichtig, dass das mit dem Sozialauftrag beauftragte Studentenwerk Schleswig-Holstein nach den Vorgaben der Wohnraumförderung in Kiel und Lübeck jeweils zwei weitere öffentlich geförderte Wohnheime in Campusnähe errichten werde. Studentenwohnheime seien insbesondere für internationale Studierende als verlässliche Wohnformen sehr hilfreich, beliebt und geeignet. Denn dort gelinge es schnell, andere Studierende kennenzulernen und ein Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln. Außerdem hilfreich seien aber auch neue Wohnmodelle wie etwa das im Bericht erwähnte und in Kiel seit einigen Jahren umgesetzte Projekt „Wohnen für Hilfe“. „Wenn der Wohnraum für Studierende zu Semesterbeginn knapp wird, könnten sicher in den Hochschulstädten noch mehr ehemalige und freigewordenen Kinderzimmer für Studierende angeboten werden. Insbesondere für Studierende aus dem Ausland oder für Nachrücker bleibt wenig Zeit für die Wohnungssuche“, so Röttger. Gerade die Pandemie habe gezeigt, wie belastend und folgenreich Einsamkeit am Studienort sein könne. „Tragen wir gemeinsam dazu bei, dass junge Menschen hier bei uns im Land eine passende Bleibe finden, nicht nur für das Studium, sondern gern darüber hinaus.“, schloss die Abgeordnete ab.
Lokaler Landtagsabgeordneter der CDU-Landtagsfraktion Klaus Jensen
Neue Instrumente für die Perspektive einer besseren Entschädigung notwendig
Der Abgeordnete Klaus Jensen betonte bereits zu Beginn seiner Rede, dass das Thema Gänsefraßschäden und deren Auswirkungen auf die Landwirtschaft ein Thema sei, mit dem er sich nun bereits seit gut neun