Heiner Rickers, Agrar und Umwelt, Ländliche Räume, Tierschutz
TOP 56: Berechtigte Ansprüche an den Boden flächenschonend umsetzen
Es gilt das gesprochene Wort! Für die CDU-Landtagsfraktion begrüßte ihr agrar- und umweltpolitischer Sprecher, Heiner Rickers, den vorliegenden Bericht, stelle er doch die Diskussion vom Kopf auf die Füße. Der Bericht weise klare Verteilungen in Schleswig-Holstein auf. So sei von der Landesfläche mit 1,6 Millionen Hektar 81 % Land und Forst, aber z. B. nur 4,4 % Verkehrsfläche. Die Ansprüche an die Fläche…
Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch
Wir brauchen mehr Flexibilität bei den staatlichen Rahmenbedingungen
Schleswig-Holstein verfehle seine Klimaschutzziele: Es räche sich jetzt, dass die Vorgängerregierung bei uns im Land fünf Jahre gebraucht hat, um ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz zu beschließen, welches dann nur Ziele beschrieben habe, anstatt konkrete Maßnahmen zu deren Umsetzung einzuleiten, so der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch heute im Plenum in der Klimadebatte. Ganz anders unter Jamaika: Bereits mit dem Bericht des vergangenen Jahres habe die Landesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei den Klimaschutzzielen zu schließen. Heute – und damit nur ein halbes Jahr nach der Debatte zum letztjährigen Bericht – würden diese Maßnahmen nun als Gesetzentwurf vorliegen und erklärtes Ziel sei es, dieses Gesetz auch noch im Jahr 2021 in Kraft treten zu lassen. Allerdings sei das schlechte Abschneiden Schleswig-Holsteins einem statistischen Effekt geschuldet: Der CO²-Ausstoß des Kohlekraftwerkes Wedel werde der schleswig-holsteinischen Klimabilanz zugerechnet, obwohl Strom und Wärme für Hamburg bestimmt seien. Umgekehrt verbessere der in Schleswig-Holstein produzierte Windstrom - soweit er exportiert werde – nicht die Klimabilanz des Landes, sondern die der anderen Bundesländer, weil dort entsprechend weniger Kohlekraftwerke betrieben werden müssten. Deshalb habe die CDU-Fraktion immer wieder die schnellstmögliche Abschaltung des Kraftwerkes Wedel gefordert. „Hamburg darf seine Klimaziele nicht länger auf Schleswig-Holsteins Kosten erreichen!“, so Koch. Aber auch wenn man unter Einrechnung des exportierten Windstroms zu dem Ergebnis kommen kann, dass Schleswig-Holstein seine Klimaziele im Grunde doch erreicht hat, so ist das kein Anlass sich darauf auszuruhen. Der Blick richte sich also in die Zukunft. Mehr erneuerbarer Strom an Land: Das werde vor allem durch immer leistungsstärkere neue Windkraftanlagen gelingen – also durch Repowering. Der Ausweisung zusätzlicher Vorranggebiete für noch mehr Windkraftanlagen erteilte Koch allerdings sogleich eine Absage. Die Erfahrung mit der jüngsten Windkraftplanung zeigten, wie aufwendig ein solches Verfahren ist, sodass zusätzliche Flächen kaum vor dem Jahr 2030 zur Verfügung stehen würden. Aufgrund der beschriebenen Systematik der Klimabilanz würde sich daraus außerdem kein zusätzlicher, positiver Effekt für Schleswig-Holstein ergeben. Die Frage stelle sich: Was braucht es also dann an weiteren Maßnahmen? „Erstens bedarf es nicht nur für Verkehrsinfrastrukturprojekte, sondern gerade auch für den Ausbau der Energieleitungsnetzte ein beschleunigtes Planungsrecht in Deutschland. Der in Schleswig-Holstein erzeugte Windstrom darf nicht länger abgeregelt werden, weil die Stromleitungen nicht ausreichen. Mit diesem Irrsinn muss endlich Schluss sein, damit die volle Klimawirkung zum Tragen kommt und die Stromkunden nicht länger mit Kosten für nicht produzierten Strom belastet werden. Zweitens brauchen wir eine Befreiung der erneuerbaren Energien von der EEG-Umlage, wenn sie für die Produktion von Wasserstoff oder von synthetischen Kraftstoffen eingesetzt werden.“ Die EEG-Umlage sei eine optimale Startsubvention für erneuerbare Energien gewesen, mittlerweile aber das größte Hindernis für die dringend erforderliche Sektorenkopplung – also den Einsatz von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung oder im Verkehrssektor. Würde die in Schleswig-Holstein produzierte Strommenge aus erneuerbaren Energien mit Hilfe der Sektorenkopplung komplett bei uns im Land verbraucht werden, würden das Land heute die Klimaziele bereits übertreffen. Drittens dürfe der Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht länger auf den Flächenverbrauch angerechnet werden. Photovoltaik boome in Schleswig-Holstein, da gehe es um mehrere 1000 Hektar in den nächsten Jahren. „Das ist für das Landschaftsbild und die Nutzungskonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion nicht unproblematisch, weshalb wir Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchaus mit der gebotenen Skepsis gegenüberstehen. Erstrecht, wenn sie in der freien Landschaft und nicht entlang von Autobahnen oder Bahnlinien errichtet werden“, so der Abgeordnete. Viertens brauche man eine verstärkte Förderung von Energiespeichern in Privathaushalten. Und das verbunden mit einer beschleunigten Umstellung des Stromnetzes auf ein smart grid, also ein intelligentes Stromnetz inklusive des Einbaus von Smart Metern anstelle der bisherigen Stromzähler. „Was wir dafür nicht brauchen, sind symbolische Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen oder ein Verbot von Kurzstreckenflügen. Beides hat schon jetzt kaum einen nennenswerten Effekt für den Klimaschutz und macht bei Elektro- und Wasserstoffautos sowie bei Flugzeugen, die mit grünem Kerosin fliegen, auch überhaupt keinen Sinn. Flüge teurer und Autofahren unangenehmer machen, ohne vorher die notwendige Alternative geschaffen zu haben, bedeutet ausschließlich einen Verlust an Mobilität und macht das Leben von Menschen einfach nur schlechter. Das ist keine zukunftsgerichtete Politik. Nicht Verbote, Auflagen und immer höhere Steuern sind deshalb die Lösung, sondern Innovation und technologischer Fortschritt verbunden mit mehr Flexibilität bei den staatlichen Rahmenbedingungen und höheren Anreizen für klimafreundliches Verhalten“, so Koch abschießend.
Die Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion, Anette Röttger
Die Bildung hat höchste Priorität!
Der schleswig-holsteinische Landtag debattierte heute unter anderem über das Thema Bildung. Zu Beginn stand dabei die Leseförderung im Fokus. Die Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion, Anette Röttger, sagte dazu: „Alle sollten diese beginnende Ferienzeit auch zum Lesen nutzen und sich jetzt schon mal die Sommerlektüre aussuchen. Mit unserem Antrag zur Weiterentwicklung der Leseförderung zeigen wir, wie wichtig Spracherwerb und Lesekompetenz sind.“ Nicht nur die bestehenden Angebote in den Bibliotheken im Land, sondern auch viele ehrenamtliche Initiativen von den Bücherpiraten bis hin zu Lesementoren würden sich um Leseförderung kümmern. Leider habe die Lesefreude von Schülerinnen und Schülern deutlich abgenommen, darauf weise die jüngste PISA- Sonderstudie der OECD hin. „Im Landeshaushalt haben wir zusätzliche 100.000 Euro eingestellt, um das Lesen zu fördern. Denn nur diejenigen, die sinnerfassend lesen können, werden Lesefreude entwickeln und sich so selbständig weiterbilden. Das wollen wir fördern, denn nach wie vor gilt: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“, so Röttger. Darüber hinaus wurde das zurückliegende Schuljahr mit den erheblichen Herausforderungen und Auswirkungen thematisiert. „Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten im schulischen, im außerschulischen aber auch im häuslichen Bildungsbereich ausdrücklich danken. Sie alle haben sich mit viel Kraft und Kreativität in kürzester Zeit immer wieder auf gravierende und immer neue pandemiebedingte Veränderungsprozesse eingelassen. Sie haben nicht nur dazu beigetragen, das Beste aus der jeweiligen Situation der Pandemie zu machen und verantwortungsvoll den Lernfortschritt und Lernerfolge von Schülerinnen und Schülern unterstützt. Sie sind es, die den Schulalltag mit Leben füllen, junge Menschen motivieren, Lernbereitschaft und Lernfreude erzeugen. Sie sind es, die zeigen, dass Bildung höchste Priorität hat“, so die Abgeordnete. Die Bildungsministerin Karin Prien und ihrem Haus sei es gelungen, auf Bundesebene weitere erhebliche finanzielle Mittel für den Aufholprozess nach Corona aus der Bildungs- und Sozialmilliarde des Bundes einzuwerben. Schleswig-Holstein könne in diesem Zuge rund 68,5 Millionen Euro bereitstellen, von denen 50 Millionen Euro aus Bundesmitteln kämen sowie 18,5 Millionen Euro vom Land. Darauffolgend sprach Anette Röttger über die Aussichten für das kommende Schuljahr: „Das nächste Schuljahr soll in Präsenz stattfinden. Das ist eine gute Perspektive und richtig. Mit zunehmender Digitalisierung haben sich auch der Schulalltag und das Lernen verändert. Dies erfordert einen längeren Schulentwicklungsprozess mit einem breiten Dialog hin zu einem klugen pädagogisch- didaktischen Umgang mit digitalen Lehr- und Lernmitteln.“ Zu guter Letzt: „Lernchancen SH“, ein Unterstützungsprogramm, das bereits in den Sommerferien beginnt. Aktuell sind 130 Schulen beteiligt und weitere 40 planen dies noch. „Schülerinnen und Schüler sind gefordert, diese Angebote zu nutzen, damit aus Ihnen die so notwendig gebrauchten und gut ausgebildeten Fachkräfte von morgen werden. Die Angebote sind da. Jetzt dürfen sie genutzt werden“, so die Abgeordnete abschließend.
Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hans Hinrich Neve
„Sie lernen nichts aus Ihren Fehlern, liebe SPD und lieber SSW“
In der Debatte um die Änderung des kommunalen Wahlrechts spricht Hans Hinrich Neve für die CDU-Landtagsfraktion: „Am 14. Februar 1989 verabschiedete der Schleswig-Holsteinische Landtag ein Gesetz, das Menschen mit ausgewählter Staatsangehörigkeit gestatten sollte, an Gemeinde- und Kreiswahlen teilzunehmen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der CDU wurden damals ignoriert und in der Debatte teilweise verhöhnt. Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken der Experten in der Anhörung blieben ungehört.“ Damals seien einzelne Staatsangehörigkeiten anerkannt worden. Dazu hätten nur dänische, irische, niederländische, norwegische, schwedische und schweizerische Staatsangehörige gezählt. Inzwischen sei dies längst auch für EU-Bürger eingeführt – ganz im Sinne der Gegenseitigkeit. „Wir haben in Deutschland eine Situation in der Diskussionen zwischen denjenigen laufen, die Weltoffenheit wollen, und denen, die für mehr Abschottung plädieren. Diese Anträge haben mit Weltoffenheit gar nichts zu tun, sondern ist eher Wasser auf den Mühlen derer, die für Abschottung sind. Mit Rechten gehen auch Pflichten einher. Deshalb und vor dem Hintergrund des Grundgesetzes halten wir eine Ausweitung des Kommunalwahlrechts quasi auf „alle“ für falsch“, so Neve abschließend.
Wichtige Weiterentwicklung des Justizvollzugs in Schleswig-Holstein
In der heutigen Sitzung des schleswig-holsteinischen Landestages wurde über ein Justizvollzugsmodernisierungsgesetz debattiert. Mit diesem Gesetz soll unter anderem das erst in der vergangenen Legislatur angepasste Landesstrafvollzugsgesetz weiterentwickelt werden. Ebenso geht es um Änderungen im Bereich des Vollzuges der Jugendstrafe, der Untersuchungshaft und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Für die CDU-Fraktion sagte die Landtagsabgeordnete Barbara Ostmeier: „Zugrunde liegen dem Gesetzentwurf vor allem die kriminologischen Erkenntnisse, die Erfahrungen der Praxis und neue Rechtsprechung. Im Ergebnis also umfangreiche und teilweise durchaus gravierende gesetzliche Anpassungen. Der Gesetzentwurf setzt neue Schwerpunkte in der Vollzugsplanung.“ Die Zielsetzung eines Behandlungsvollzugs werde durch verschiedene Regelungen und Instrumente noch einmal deutlich gestärkt. Damit werde der Gesetzentwurf nicht nur den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht. Die Umsetzung der Maßnahmen in Ihrer Gesamtheit werde noch klarer auf das Gelingen einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft ausgerichtet. Weiter führt Ostmeier aus: „Das Ziel ist richtig. Das Gelingen der Wiedereingliederung ist ein bedeutsamer Teil des Opferschutzes. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass der vorliegende Gesetzentwurf nunmehr konkrete Vorgaben für eine opferbezogene Vollzugsgestaltung macht. Neben dem Verletztenschutz und der Auseinandersetzung der Gefangenen mit ihrer Tat wird vor allem auch die Beachtung von Verletzteninteressen hervorgehoben. Als weiterer Scherpunkt und ebenfalls als Säule gelingender Resozialisierung sei die Förderung familiärer Beziehungen zu erwähnen.“ Die bestehende strikte Trennung des Vollzuges von Jugendstrafe auf der einen und Erwachsenenstrafe auf der anderen Seite werde durch die gesetzliche Änderung nicht aufgehoben und nicht in Frage gestellt, stellt die Abgeordnete klar. „Ohne den auf der Basis einer Personalbedarfsanalyse inzwischen verbindlichen Personalaufbauplan hätte ich, hätte die CDU-Fraktion, diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung nicht gegeben. Es war ein schwerwiegendes Versäumnis aller Fraktionen der Küstenkoalition, die in der letzten Legislaturperiode unbeirrbar behauptet hat, es gebe keinen weiteren Personalbedarf. Und es hat schon jetzt viel zu lange gedauert. Aber besser spät als nie“, so Ostmeier. Jetzt werde ein personeller Grundstock für den aufwendigen Behandlungsvollzug und die Sicherheit der Bediensteten geschaffen. Die Personalsituation werde bei so einem anspruchsvollen Vollzugssystem immer der Dreh- und Angelpunkt bleiben. Die Menschen, die im und für den Justizvollzug arbeiten, seien der maßgebliche Faktor für einen Behandlungsvollzug, wie er in Schleswig-Holstein anstrebt wird. Abschließend sagte die Abgeordnete: „Ich sage Ihnen bis Ende meiner fachlichen Verantwortung zu, an der Seite unserer Justizvollzugsvollzugsanstalten zu stehen. Im Übrigen gilt das auch, wenn neue Vorgaben zu einem weiteren Personalbedarf in der Justiz führen sollten. Ich hoffe, dass uns als Parlament mit dieser Gesetzesinitiative auch der Startschuss zu einem fachlich konstruktiveren und praktikableren Umgang mit dem Strafvollzug in Schleswig-Holstein gelingt.“