Zustimmung zum Steueränderungsgesetz – ein wahrer Brustlöser für Gastronomen, Pendler und Ehrenamtliche

Seit Dienstag steht fest, dass Schleswig-Holstein in der kommenden Sitzung des Bundesrates dem sogenannten Steueränderungsgesetz zustimmen wird. Was zunächst nach keiner großen Meldung klingt, entpuppt sich schnell als ein wahrer Brustlöser für gleich mehrere Herausforderungen in unserem Land.

Hinter dem Steueränderungsgesetz des Bundes verbirgt sich nämlich unter anderem die geplante Herabsenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie von bisher 19 Prozent auf künftig 7 Prozent. Eine Maßnahme, die insbesondere im Tourismusland Schleswig-Holstein seit längerem gefordert wird. Für die CDU-Fraktion im Landtag war immer klar, dass diese steuerliche Entlastung für die Gastronomie unbedingt kommen muss, kommt sie doch einer Branche zugute, die erheblich unter der Coronapandemie, dem dadurch veränderten Konsumverhalten der Menschen und den Preissteigerungen der letzten Jahre gelitten hat und nach wie vor leidet. Mit der Steuersenkung kann den vielen kleinen und mittelständischen Gastronomiebetrieben unter die Arme gegriffen werden.

Doch nicht nur für die Gastronomie würden sich Verbesserungen ergeben. Mit dem Steueränderungsgesetz würde im kommenden Jahr auch die sogenannte Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Gerade in Schleswig-Holstein käme das sehr vielen Menschen zugute, die teilweise weite Strecken auf sich nehmen, um ihrer Arbeit nachzugehen – und zwar unabhängig davon, ob sie mit dem Auto oder dem ÖPNV zur Arbeit gelangen.

Zu guter Letzt beinhaltet das Steueränderungsgesetz auch eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro. Damit werden das Ehrenamt weiter gestärkt und Anreize geschaffen – etwas, wofür sich die CDU-Landtagsfraktion auch stets auf Landesebene einsetzt.

Daher ist es nur folgerichtig, dass Schleswig-Holstein diesen Vorhaben im Bundesrat am 19. Dezember zustimmen wird. Es ist gut, dass dieses Signal bereits jetzt ausgesandt wurde, damit auch weitere Bundesländer dem schleswig-holsteinischen Vorbild folgen werden und das Steueränderungsgesetz am Ende eine Mehrheit findet – zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und zur Entlastung der Betriebe in Schleswig-Holstein und in ganz Deutschland.

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