Wolf und Nutria im Fokus: Änderung des Landesjagdgesetzes

Nachdem der Wolf auf Bundesebene bereits in das Jagdrecht aufgenommen wurde, beriet auch der Schleswig-Holsteinische Landtag in dieser Woche eine entsprechende Änderung des Landesjagdgesetzes.

Die agrarpolitische Sprecherin Rixa Kleinschmit stellte in ihrer Rede zunächst fest, dass der Wolf natürlich wieder in Deutschland angekommen sei und niemand grundsätzlich in Frage stelle, dass dieser hier seinen Platz hat. Gleichzeitig seien aber auch Weidetiere Tiere, die geschützt werden müssen.

„Unsere Nutztiere sind die Grundlage unserer heimischen Landwirtschaft! Und hinter jedem Schaf, jedem Kalb und jedem Rind stehen Menschen, die Verantwortung übernehmen. Ein Riss bedeutet deshalb nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden, sondern für viele Tierhalterinnen und Tierhalter auch persönliches Leid.“

Gerade an den Küsten übernähmen Schafe und Schäferinnen und Schäfer zugleich eine wichtige Aufgabe für den Küstenschutz.

„Wo Deiche beweidet und gepflegt werden, müssen deshalb auch Lösungen möglich sein, die Herden schützen und die Funktionsfähigkeit unserer Deiche sichern. Und die letzten Wochen an der Westküste haben deutlich gezeigt, dass Wölfe nicht auf unsere Deiche passen. Diese Realität dürfen wir nicht ausblenden. Wir müssen sie anerkennen und daraus die richtigen Konsequenzen ziehen“, so Kleinschmit.

Daher werde man das Landesjagdgesetzt nun entsprechend ändern, nachdem der Wolf bereits bundesrechtlich in die Liste der jagdbaren Tiere aufgenommen und damit einhergehend klare Regeln für ein zukünftiges Wolfsmanagement aufgestellt worden seien.

„Wir müssen unser Landesjagdgesetz an diese neue Rechtslage anpassen. Entscheidend ist dabei, dass wir kein schrankenloses Jagdrecht auf den Wolf schaffen. Wir sorgen vielmehr dafür, dass bei konkreten Konflikten auch gehandelt werden kann. Wir haben einen günstigen Erhaltungszustand und ein Managementplan ist daher zwingend.“

Außerdem schaffe das Bundesrecht die Möglichkeit auf konkrete Schadensereignisse zu reagieren und einen Wolf unter bestimmten Voraussetzungen nach Überwinden eines effektiven Herdenschutzes zu entnehmen.

„Das ist ein entscheidender Fortschritt. Denn damit schaffen wir einen Handlungsrahmen, der auf tatsächliche Probleme vor Ort reagieren kann.“

Weiterhin schaffe man nun die Möglichkeit, Weidegebiete auszuweisen, wo effektiver Herdenschutz nicht oder nur bei unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Dabei müssen insbesondere Küsten- und Deichgebiete berücksichtigt werden.

„Für Schleswig-Holstein ist außerdem wichtig, dass die Zuständigkeit für den Managementplan und die Ausweisung dieser Weidegebiete bei der obersten Jagdbehörde liegen soll, schließlich hält sich ein Wolf nicht an Kreisgrenzen. Deshalb brauchen wir ein Management, das über kommunale Grenzen hinausdenkt.“

Mit der Gesetzesnovelle reagiere man auch bei der Nutria auf konkrete Herausforderungen. „Hier brauchen wir einen wirksameren Umgang mit einer invasiven Art, die Schäden an Ufern, Deichen und wasserbaulichen Anlagen verursachen kann. Deshalb passen wir die bisherigen jagdrechtlichen Regelungen bei der Nutria an und schaffen damit die Voraussetzung für eine wirksamere Bestandsregulierung und geben den Jägerinnen und Jägern Rechtssicherheit. So stärken wir zugleich den Küsten- und Hochwasserschutz“, so die Abgeordnete abschließend.

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