Wolf ins Landesjagdgesetz aufnehmen
Wolf ins Landesjagdgesetz aufnehmen
Der Wolf ist eine geschützte Art und darf nicht bejagt werden. Das solle nach den Aussagen unseres jagdpolitischen Sprechers Hauke Göttsch auch so bleiben. Geändert werden müsse jedoch, dass verletzte Wölfe von ihren Qualen erlöst werden können, ohne dass der Jägerin oder dem Jäger sich strafbar machen würden. Auch die sogenannte "Entnahme" eines Problemwolfes solle im neuen Landesjagdgesetz aufgenommen werden.
"Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen jedoch, dass es Fälle gibt, für die man gewappnet sein sollte. Da sind einmal die sogenannten Problemwölfe, die Herdenschutzzäune mehrfach überwunden und große Schäden angerichtet haben. Hier muss es möglich sein, zeitnah einen Abschuss tätigen zu können. Dafür muss man keinen „professionellen“ Wolfsjäger aus Schweden engagieren, das können auch unsere heimischen Jäger“, sagte Hauke Göttsch.
Die Regelung betreffe aber auch andere Regelungen: "Der Nutria ist eine südamerikanische, also invasive Art, die sich explosionsartig vermehren kann. Sie richtet bei uns durch ihre Wühlarbeit große Schäden an Ufer- und Deichbefestigungen an. Aufgrund des Deich- und Hochwasserschutzes ist diese Jagd verhältnismäßig.
Der Nutria soll zukünftig ganzjährig, auch mit Nachtsichtzielgeräten auf Jagdwaffen bejagt werden dürfen. Ebenfalls auch mit diesen sollen Haarraubwild und die invasiven Arten Marderhund und Waschbär bejagt werden dürfen. Festzuhalten bleibt, dass Nachtsichtzielgeräte eine tierschutzgerechte Erlegung fördern“, so Hauke Göttsch