Wir tun viel für unsere Kommunen in diesen schweren Zeiten

Nach der Haushaltsdebatte widmete sich der Landtag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) und der Gemeindeordnung. Hierzu sprach für die CDU-Fraktion der finanzpolitischer Sprecher Ole Plambeck. Dabei ging er auf mehrere zentrale Punkte ein, die sowohl den kommunalen Finanzausgleich als auch die finanzielle Unterstützung der Kommunen betreffen.

Im Zentrum der Diskussion stand das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom Februar 2023, das die Berechnung der Teilschlüsselmassen für Gemeinden und zentrale Orte überprüfte. Laut Plambeck hatte das Gericht bemängelt, dass diese Berechnung nicht auf einer aufgabengerechten Bedarfsermittlung basierte. Ein neues Gutachten habe nun jedoch bestätigt, dass keine Änderung der Verteilung nötig sei. Die bisherige Regelung des § 4 im FAG bleibe damit unverändert.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Zweckbindung von Schlüsselzuweisungen. Plambeck betonte, dass die Streichung dieser Zweckbindung in § 4 der Landeshaushaltsordnung den „Bürokratieabbau“ fördere und den Kommunen zugutekomme.

Plambeck ging auch auf die geplante Verwendung der Umsatzsteuermittel des Bundes ein. Diese sollen vollumfänglich in das „Startchancen-Programm“ und die kommunale Wärmeplanung fließen. Ohne die Neuregelung wären die Mittel nur teilweise für diese Zwecke verfügbar, erklärte er. Plambeck hob zudem hervor, dass Kommunen nun im Leitungs- und Trassenbau tätig werden dürfen, um die Wärmewende voranzutreiben. Dies sei eine wichtige Erleichterung für die Kommunen in „diesen schweren Zeiten“.

„Als Land setzen wir außerdem unser Versprechen der Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten um und erhöhen den Vorwegabzug für die Aufnahme und Integration um 2 Millionen Euro auf insgesamt 13 Mio. Euro.“

Zum Abschluss thematisierte Plambeck den neuen § 26c FAG, der den Landesanteil der Städtebauförderung betrifft. Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung werde der Landesanteil zukünftig über das FAG finanziert.

„Am Ende reden wir aber gerade einmal von 1 Prozent der Gesamtschlüsselmasse. Damit werden die Bundesmittel der Städtebauförderung für unsere Kommunen gesichert und die Kommunen können fest mit den Beträgen aufgrund ihrer Planungen rechnen. Ich halte das hier für eine sehr gute Lösung in diesen schweren Zeiten.“

Insgesamt seien die vorgeschlagenen Änderungen im FAG und der Gemeindeordnung notwendig und sinnvoll, insbesondere auch in schwierigen Zeiten, konstatiert Plambeck abschließend.

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