Wir stellen die Handlungsfähigkeit der Ausschüsse sicher

Wir stellen die Handlungsfähigkeit der Ausschüsse sicher

Auf Antrag aller Landtagsfraktionen stimmte das Plenum heute in erster Lesung über einen Gesetzentwurf ab, die die Handlungsfähigkeit der Ausschüsse auf kommunaler Ebene sichern soll. Dabei sprach fraktionsübergreifend für alle Fraktionen unser kommunalpolitischer Sprecher Thomas Jepsen.

In seiner Rede fragte Jepsen: „Wie sehen die Regelungen für längerfristige Verhinderungen von Ausschussvorsitzenden in den Kommunen aus?“

So könne es auf Grund von persönlichen Gründen, Ortsabwesenheit oder auch der dienstlichen Beanspruchung zu einem längeren Ausfall der gewählten Vorsitzenden kommen. Grundsätzlich sei diese durch eine in der Gemeinde- und Kreisordnung gesicherten Stellvertreterregelung gesichert.

„Die Verhinderungsvertretung ist nach der aktuellen Regelung längstens für die Dauer von fünf Monaten möglich. Nach fünf Monaten können nach dem derzeitigen Recht die Stellvertreter nicht mehr tätig werden. Der Ausschuss wäre nach Ablauf der Frist nicht mehr handlungsfähig. Er kann nicht mehr einberufen werden, es können keinen Ausschussberatungen stattfinden und keine Beschlüsse gefasst werden“, betonte Jepsen.

Als Konsequenz müsste derzeit die Gemeindevertretung und die Kreistage alle fachlichen Beratungen vornehmen, stellte Jepsen klar. Abschließend stellte er heraus, dass der vorliegende Gesetzesentwurf die Handlungsfähigkeit der Ausschüsse auf kommunaler Ebene sicherstellen wird.

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