Wir stehen für eine handlungsfähige Kommunalpolitik

Gegen die jüngsten Änderungen im Kommunalrecht hat sich eine Volksinitiative formiert. Diese hat das erforderliche Quorum an Unterstützung erreicht und wird so als zulässige Volksinitiative im Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend im Petitionsausschuss behandelt. Die Initiative war bereits heute Grundlage einer Landtagsdebatte.

Der kommunalpolitische Sprecher, Thomas Jepsen stellt klar: „Der Titel der Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid“ ist irreführend. Es wird so getan, als wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide abgeschafft. Aber das trifft überhaupt nicht zu.“

Der Abgeordnete hob hervor: „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gibt es immer noch und wird es auch weiterhin geben. Zu Schulstandorten, KiTa‘s, Fahrradwegen, Mobilfunkplanung, Klimabegehren und zu allen möglichen Themen.“

Vor rund 10 Monaten wurde durch die schwarz-grüne Koalition lediglich eine Korrektur von nicht bewährten Regelungen im Kommunalrecht vorgenommen. Für Wiederholungsbürgerbegehren wurde eine Frist von 2 Jahren eingeführt. „So kann nicht über den gleichen Gegenstand ständig neu diskutiert werden. Was einmal klargestellt ist, muss zumindest für eine gewisse Zeit auch klar bleiben“, erläutert Jepsen die Änderung.

Bei sogenannten kassatorischen Bürgerbegehren, also Begehren die sich gegen einen bestimmten Beschluss der Gemeindevertretung wenden, muss nach der Änderung das Begehren innerhalb von drei Monaten nach Beschluss eingereichten werden. Auch hier gellte laut dem kommunalpolitischen Sprecher: „was einmal beschlossen ist, muss dann auch nach einer anschließend nicht allzu langen Zeit verlässlich bleiben!“

Eine weitere Änderung wurde im Bezug von Bürgerbegehren zu Bauleitplanungen vorgenommen. „Wenn ein Aufstellungsbeschluss nicht mit 2/3-Mehrheit beschlossen wird, sind Bürgerbegehren weiterhin möglich. Aber die mit großer Mehrheit entschiedenen Bauleitplanungen sollen verlässlich sein und nicht verzögert werden“, erklärt Thomas Jepsen die Änderungen. Außerdem wurde die Quoren für Unterschriften zu Bürgerbegehren und Mehrheiten bei Bürgerentscheiden moderat angehoben und etwas vereinheitlicht.

Zum Schluss fasst der Abgeordnete zusammen: „Insgesamt haben wir einen ausgewogenen und fein tarierten Weg einschlagen und sind zu einem guten Ausgleich von direkter und repräsentativer Demokratie gekommen. Das Grundgesetz geht von Volksvertretungen aus und wir haben die gewählten in den Kommunalvertretungen gestärkt. Die Kommunen sollen handlungsfähig und Kommunalpolitik soll verlässlich bleiben. Und dazu muss es auch Planungssicherheit für alle geben.“

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