Wir stärken die Funktionalität unserer Kommunalvertretungen

Wir stärken die Funktionalität unserer Kommunalvertretungen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat heute in zweiter Lesung die sogenannten „kommunalrechtlichen Änderungen“ beschlossen. Hinter dem Begriff verstecken sich die Vorhaben, mit denen CDU und Grüne zum einen die Funktionalität der Kommunalvertretungen verbessern und zum anderen Regelungen bei Bürgerbegehren überarbeiten.

In der Plenardebatte sprach für die CDU dazu der kommunalpolitische Sprecher Thomas Jepsen: „Wir wollen wieder schneller werden und brauchen eine verlässliche, stabile kommunale Selbstverwaltung. Die kommunale ehrenamtliche Selbstverwaltung darf nicht erodieren. Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften stellen wir das Funktionieren der Kommunalvertretungen in den Mittelpunkt“, begründete Jepsen das Vorhaben der Koalitionsfraktionen.

Die Änderungen sehen so zum Beispiel vor, dass die „Dienstältestenregelung“ überarbeitet und somit zukünftig in der ersten konstituierenden Sitzung das am längsten angehörende Mitglied die Wahl des oder der Vorsitzenden leitet. Die Änderungen schreiben aber auch vor, dass die Mindestfraktionsgröße in größeren Gemeinden und Kreistagen zukünftig von zwei auf drei Personen angehoben wird. Damit wird die andauernde Neugründung von Kleinstfraktionen, die so auch nicht zu Kommunalwahl angetreten waren, erschwert. Der Anreiz zur Zersplitterung in den kommunalen Vertretungen wird damit wieder ein Stück eingegrenzt.

Einen Ausgleich von direkter und repräsentativer Demokratie schaffen wir nun auch bei den neuen Regelungen für Bürgerbegehren. Klar ist, dass es Bürgerbegehren auch weiterhin geben wird. „Lediglich im Rahmen von Bauleitplanungen, wenn die Beschlüsse mit großer 2/3-Mehrheit getroffen werden, dann soll es keine Verzögerungen durch Bürgerbegehren mehr geben“, so Jepsen.

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