Wichtiger Baustein erfolgreicher Wohnungsbaupolitik

„Bauen, bauen, bauen ist das Erfolgsrezept der lobenswerten Wohnungsbaupolitik dieser Landesregierung. Es werden nicht nur jedes Jahr mehr Baugenehmigungen erteilt, sondern es wird erfreulicherweise auch immer mehr gebaut. Dieser Erfolg ist in erster Linie den vielen Wohnungsbaugesellschaften und Bauträgern in unserem Land zu verdanken.“ Mit diesen Worten steigt der wohnungsbaupolitische Sprecher in seine Rede ein.

Mit dem heutigen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes habe Jamaika einen wichtigen weiteren Baustein dieser erfolgreichen Wohnungsbaupolitik gesetzt. Dabei liege ein Schwerpunkt der Neuregelung auf einer noch gezielteren Versorgung einkommensschwacher Haushalte.

Weiterhin mache das neue Datenschutz- und Mietrecht Änderungen notwendig. Außerdem forderten insbesondere Kommunen mehr Rechtssicherheit im Rahmen der Ermittlung und Sanktionierung von Rechtsverstößen. Der Entwurf werde ausdrücklich begrüßt.

Lehnert: „Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen hält nicht nur einige Änderungen für nachvollziehbar und begrüßt zahlreiche Einzelregelungen, sondern gibt auch konkrete Hinweise auf eine noch bessere Praxistauglichkeit. Der Städteverband und der Landkreistag begrüßen zahlreiche Regelungen und insbesondere die Einführung der Experimentierklausel. Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände begrüßt grundsätzlich die durch die Änderung des Gesetzes beabsichtigte bessere Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit Wohnraum. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit blickt sie erwartungsvoll auf dieses Gesetz und hofft, insbesondere auf die nachhaltige Bindung von sozialem Wohnraum. Auch hier wird die Experimentierklausel ausdrücklich begrüßt. Der Sozialverband schließt sich grundsätzlich dieser Beurteilung an.“

Der Deutsche Mieterbund halte die Ergänzungen in den §§ 11, 18 und 19 des Entwurfes für nachvollziehbar. Der Verband Haus & Grund stelle fest, dass die soziale Wohnraumförderung neben dem Wohngeld die wichtigste Maßnahme sei, um die Zielgruppe des Gesetzentwurfes mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Zahlreiche Einzelpunkte würden begrüßt. Auch ausdrücklich die Einführung einer Experimentierklausel.

Auch begrüßt die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein, dass die Landesregierung sich des Problems für Wohnraum für einkommensschwache Haushalte annimmt, so Lehnert.

Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf werde ein weiterer wichtiger Baustein der erfolgreichen Wohnungsbaupolitik in Schleswig-Holstein gesetzt. Lehnert: „Während wir noch in den Jahren 2012 bis 2016 nur ca. 12.500 Neubaugenehmigungen pro Jahr verzeichnen konnten, ist deren Anzahl seit 2017 kontinuierlich angestiegen auf zuletzt 16.500 im Jahre 2020. Damit übertreffen wir noch bei weitem die schon ambitionierten Neubauziele aus dem Ampelkoalitionsvertrag in Berlin. Zusätzlich zur Förderkulisse von über 900 Mio. € für die Schaffung zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums sollten wir nun auch die angekündigten neuen Mittel aus Berlin ausschöpfen.“

Engstelle bei der Schaffung zusätzlichen Wohnraums bleibe leider zum einen die Ausweisung ausreichender Bauflächen in den Kommunen, wie z. B in Kiel, und die Lage bei den Baugewerken, die von Lieferengpässen und teils dramatisch steigenden Materialkosten gekennzeichnet seien.

Trotz dieser Herausforderungen sei und bleibe die Wohnungsbaupolitik der Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein eine Erfolgsgeschichte.

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