Weg frei für den Bodycameinsatz in Wohnungen
Der Landtag debattierte heute einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Einsatz von Bodycams in Wohnräumen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin erklärte:
„Die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land leisten tagtäglich wichtige Arbeit für unsere Sicherheit. Doch leider bekommen sie dafür nicht nur Wertschätzung und Dankbarkeit, sondern sehen sich vermehrt Angriffen und Widerstandshandlungen ausgesetzt.“
Die Polizei brauche eine moderne technische Ausstattung, um Angriffe zu verhindern und sich gegen die Angriffe zu schützen. Aber eine technische Ausstattung allein reiche nicht, die Polizei brauche auch genügend rechtliche Handlungsmöglichkeiten und vor allem Rechtsklarheit. Die schaffe man heute mit der Rechtsgrundlage, um Bodycams künftig auch in Wohnungen einsetzen zu können.
„Bereits in der Testphase und seit 2021 auch im regulären Einsatz hat sich gezeigt, dass die Bodycams positive Wirkungen entfalten. Sie haben eine abschreckende Wirkung auf das polizeiliche Gegenüber und können so deeskalierend wirken.“
Aktuell könnten die Bodycams nur im öffentlichen Raum zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit getragen werden.
Da auch das nicht reiche, gehe man jetzt den richtigen Schritt, indem man mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit des Bodycameinsatzes erweitern und künftig auch in Wohnungen ermöglichen werde.
„Und das ist auch absolut notwendig. Denn die polizeiliche Praxis zeigt, dass Gewalt gerade nicht hinter verschlossenen Türen endet. Ein entscheidender Punkt ist, dass durch die Ausweitung auf Wohnungen nicht nur Polizistinnen und Polizisten besser geschützt werden. Auch die Schutzwirkung für die von Gewalt bedrohten Opfer in Fällen von häuslicher Gewalt, insbesondere Frauen, wollen wir damit erhöhen.“
Anders als bisher könne die Bodycam nun nicht mehr nur zum Schutze der körperlichen Unversehrtheit, sondern auch zum Schutz von Leib, Leben, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung eingesetzt werden.
Der Kernbereich privater Lebensgestaltung bleibe vom Bodycameinsatz in Wohnungen aber unangetastet. Mithilfe des Pre-Recordings wird zudem der Auslöser für das polizeiliche Eingreifen dokumentiert und eine noch bessere Sachverhaltsaufklärung ermöglicht.
„Heute wurde der Weg frei gemacht, um das Potenzial und den Nutzen der Bodycams auch in weiteren Bereichen auszuschöpfen“, so Glißmann abschließend.