Volle Flexibilität bei den Straßenbaubeiträgen
Volle Flexibilität bei den Straßenbaubeiträgen
In der 18. Wahlperiode wurde die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen beschlossen. In der 19. Wahlperiode hat die Jamaika-Koalition die Pflicht zur Erhebung wieder aufgehoben. Und damit ein sicheres Wahlrecht für die Kommunen geschaffen. Über das FAG werden den Kommunen 68 Mio. Euro Infrastrukturmittel bereitgestellt, sodass mittlerweile ein sehr großer Teil der Kommunen keine Beiträge mehr hebt. Und Anfang dieses Jahres wurde weitere Flexibilität für die Kommunen bei den Straßenbaubeiträgen beschlossen, in dem die Eigenbeteiligung bei der Erhebung ermöglicht wurde.
In der heutigen Landtagssitzung wurde nun erneut über die Straßenausbaubeiträge diskutiert. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagfraktion, Ole-Christopher Plambeck sagte dazu: „Es besteht volle Flexibilität vor Ort. Denn die Kommunen entscheiden, ob sie überhaupt Straßenbaubeiträge erheben und wenn ja in welchem Umfang und auch, in wieweit sie sich selbst beteiligen. Mehr Flexibilität geht nicht und stärkt die kommunale Selbstverwaltung!“
Jede Kommune und jede Gegebenheit vor Ort sei unterschiedlich. Dort wo es ggf. erforderlich sei, könne eine Kommune auch Beiträge erheben.
„Es ist richtig, dass bereits in der letzten Legislaturperiode die Pflicht zur Erhebung der Straßenbaubeiträge abgeschafft wurde.
Es ist richtig, dass die Beitragserhebung noch weiter für die Kommunen flexibilisiert wurde.
Es ist richtig, dass die Kommunen massiv über dem Infrastruktur-Topf mit 68 Mio. Euro im kommunalen Finanzausgleich unterstützt werden“, stellt der Abgeordnete klar.
Der vorgelegte Gesetzentwurf löse unmittelbare Konnexität aus und die Kommunen würden eingeladen, die Straßenbaurechnungen direkt an das Land weiterzureichen, erläutert Plambeck. „Diese finanzielle Auswirkung findet bei den Antragsstellern leider keinerlei Erwähnung!“