Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen entlastet den Justizvollzug

Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen entlastet den Justizvollzug

In den vergangenen Jahren haben um die 10 Prozent der Inhaftierten in den deutschen Justizvollzugsanstalten Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt. Zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt es, wenn Verurteilte ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten oder wollten. Eine stärkere Einbindung der Gerichtshilfe und freier Träger bei diesen Ersatzfreiheitsstrafen war ein Thema der heutigen Landtagssitzung. In der Debatte sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Birte Glißmann:

„Die jeweiligen Gründe für die Nichtzahlung der Geldstrafen sind vielfältig. Es handelt sich bei den Inhaftierten aber überwiegend um sozial benachteiligte Menschen. Es handelt sich oftmals um wohnungslose, drogenabhängige oder auch psychisch kranke Menschen.“

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen im Rahmen der Vollstreckung von Geldstrafen auf die Konsequenzen der Nicht-Zahlung, die Möglichkeit der Ableistung in gemeinnütziger Arbeit und die Anpassung der Ratenzahlung hin. „Diese Hinweise erreichen die Verurteilten aber oft gar nicht, da ein nicht geringer Teil Post gar nicht erst öffnet, oder aber mit den Ausführungen schlicht überfordert ist“, so Glißmann.

Bei der Beratung der Verurteilten und bei der Vermittlung in geeignete Einsatzstellen für das Ableisten der freien Arbeit nehmen die von der Landesregierung beauftragten Freien Träger und die Gerichtshilfe Schlüsselrollen ein. Umso wichtiger sei es daher auch, dass im letzten Haushalt 125.000 Euro mehr für die Stärkung der Freien Träger bereitgestellt haben, so die parlamentarische Geschäftsführerin.

In Schleswig-Holstein gebe es bislang leider noch keine Regelungen für eine verpflichtende Einbindung der Gerichtshilfe oder geeigneter Freier Träger durch die Strafvollstreckungsbehörde vor der Anordnung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Birte Glißmann stellt klar: „Wir wollen, dass sich das ändert. Die verpflichtende Einschaltung der Gerichtshilfe oder geeigneter freier Träger wäre ein wichtiger Schritt, um mehr Verurteilten die Ableistung der gemeinnützigen Arbeit oder Anpassung der Ratenzahlung zu ermöglichen“.

Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen helfe dabei nicht nur den Menschen, denen eine Ersatzfreiheitsstrafe droht, sondern entlaste auch den Justizvollzug im Land organisatorisch und finanziell. Die Parlamentarische Geschäftsführerin erläuterte weiter: „Hier stoßen wir aber an die Grenzen unsere gesetzgeberischen Kompetenzen. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich weiterhin für eine entsprechende Änderung auf Bundesebene einzusetzen.“

Die Aufgabe könne aber auch nur dann wahrgenommen werden, wenn die erforderlichen Daten an die Gerichtshilfe und freie Träger weitergegeben werden können. Auch dafür fehle es bisher noch an der erforderlichen Rechtsgrundlage. „Deswegen fordern wir den Bund mit unserem Antrag auf, mit der Einbindung der Gerichtshilfe und der Gewährleistung der Datenweitergabe an den Problemen bei der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen anzugehen“, so Glißmann abschließend.

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