Verfassungsauftrag wird konsequent umgesetzt

„Artikel 61 Abs. 1 unserer Landesverfassung besagt, Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Dieser Grundsatz gilt in Normallagen und ist absolut richtig.

Aber Artikel 61 im Abs. 3 sagt auch, im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von der Vorgabe der Schuldenbremse aufgrund eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages abgewichen werden. Dazu muss ein Tilgungsplan der dafür aufgenommenen Kredite beschlossen werden und die Kredite im Rahmen dieses Tilgungsplans in einem angemessenen Zeitraum zurückgeführt werden.

Und genau diesen Tilgungsplan werden wir heute beschließen“, so der finanzpolitische Sprecher Ole Plambeck zu Beginn seiner heutigen Rede.

Der Tilgungsplan sehe vor, in maximal 29 Jahren ab 2024 insgesamt 2.908.840.393,05 Euro zu tilgen. Dabei fange man vier Jahre früher an als der Bund mit der Tilgung seiner Notkredite und habe einen Tilgungszeitraum, der kürzer ist als beim Bund oder bei anderen Ländern.

„Ich möchte hier nochmal betonen, dass wir alle es uns mit der Aufnahme der Notkredite nicht leicht gemacht haben.

Mit den Notkrediten haben wir pragmatisch und schnell auf die Krisen der vergangenen Jahre reagiert, den Menschen im Land Sicherheit gegeben und Schleswig-Holstein so gut durch die Krisen geführt. Anstatt einen U-Turn auf dem Highway zu machen, haben wir unser Land auf Kurs gehalten.

Für uns alle war diese Situation und deren Umgang neu, ohne, dass es Beispiele aus der Vergangenheit dazu gab. Auch wenn vielleicht noch die ein oder andere Frage offen sein mag, hat der Wissenschaftliche Dienst zum Ukraine-Notkredit in seinem Gutachten dargelegt, dass eine evidente Verfassungswidrigkeit des Beschlusses vom 24. November 2022 sowie des 4. Nachtragshaushaltsgesetzes 2022 nicht festgestellt werden kann. Das ist für mich eine klare Aussage! Denn die Notkredite sind für die Krisenbewältigung aufgenommen worden und sobald feststand, dass Beträge nicht mehr notwendig waren, wurden diese auch umgehend zurückgeführt“, so Plambeck.

Der verbleibende Notkredit aus Corona von 1,5 Mrd. Euro und des Ukraine-Notkredits von 1,4 Mrd. Euro werde nun in einem gemeinsamen Tilgungsplan ab dem kommenden Jahr zurückgeführt.

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