Verantwortung in der Finanzpolitik - der Fraktionsvorsitzende zum Urteil des Landesverfassungsgerichtes

Am Mittwochmorgen hielt die Finanzministerin eine Regierungserklärung zu den Rückschlüssen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes für den Landeshaushalt 2025. Der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch hat anschließend das weitere Vorgehen der schwarz-grünen Koalition skizziert. Gleichzeitig übte er deutliche Kritik am Verhalten der Opposition.
Koch stellte gleich zu Beginn klar, dass seine Fraktion das Urteil des Gerichts uneingeschränkt akzeptiere. „Die Umsetzung dieses Urteils ist für uns selbstverständlich – ohne jedes Wenn und Aber“, so Koch. „Dieses Urteil gilt es anzuerkennen und die daraus resultierenden Konsequenzen zu ziehen. Das gebietet nicht nur der Respekt vor dem obersten Gericht, sondern das ist eines der grundlegenden Prinzipien für das Funktionieren eines Rechtsstaates.“
Die vom Gericht beanstandete Notkreditaufnahme über 492 Millionen Euro im Jahr 2024 werde deshalb vollständig und umgehend zurückgezahlt. Ein überarbeiteter Tilgungsplan, wie die Opposition ihn fordert, sei deshalb nicht mehr notwendig: „Ein Kredit, der nichtig ist, kann nicht über mehrere Jahre getilgt werden.“
Aus dem Urteil ergeben sich auch Auswirkungen auf den laufenden Haushalt. So kündigte Koch an, dass es nach dem Urteil – aber auch aufgrund der zwischenzeitlichen Änderung des Grundgesetzes auf Bundesebene – keinen neuen Notkredit in diesem Jahr geben wird.
Deshalb lohne sich laut Koch durchaus ein Blick in die Gesamtrechnung der Notkredite der letzten Jahre. In der Vergangenheit ging man allein bei der Corona-Pandemie davon aus, dass 5,5 Milliarden Euro Schulden zur Krisenbewältigung nötig seien. Dann seien noch weitere Notkredite für die Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges und der Sturmflut hinzugekommen.
„Wie viele Milliarden Schulden bleiben nun von diesen ganzen Notkrediten übrig, die in den vergangenen fünf Jahren aufgenommen wurden? Die Antwortet lautet: Gerade mal eine einzige Milliarde Euro!“
Dies sei ein Beleg für die solide Haushaltspolitik der Regierungskoalition. „Sollte also der Eindruck entstanden sein, hier seien Notkredite in gewaltiger Höhe aufgenommen worden und die Regierung hätte durch die Klage der Opposition beim ungebremsten Schuldenmachen gestoppt werden müssen, so ist dieser Eindruck nachweislich falsch“, stellt Koch fest.
Entschieden hat der Fraktionsvorsitzende den Vorwurf der FDP zurückgewiesen, wonach die Regierung die Verfassung vorsätzlich gebrochen haben soll. Dieser Vorwurf sei nicht nur „völlig haltlos“, sondern gefährde zudem das demokratische Miteinander: „Bei aller Freude der Opposition über den Erfolg ihrer Klage sollten wir uns nicht dazu hinreißen lassen, uns gegenseitig die Verfassungstreue abzusprechen. Dieser Vorwurf rührt an den Grundfesten unseres demokratischen Miteinanders und geht damit weit über eine angemessene Sachdebatte hinaus. “ Und weiter: „Wir alle gemeinsam haben 2020 erstmals von der Ausnahmeregel der Notkreditaufnahme in unserer Verfassung Gebrauch gemacht und haben dieses stets nach bestem Wissen und Gewissen natürlich im Einklang mit unserer Verfassung versucht zu tun.“
Man könne außerdem zurecht die Frage stellen, inwieweit sich die beiden Oppositionsparteien FPD und SPD mit ihrer Klage überhaupt einen Gefallen getan hätten. „Indem die FDP jegliche Flexibilität im Umgang mit den bestehenden Schuldenregeln vermissen ließ, hat sie letztendlich die Notwendigkeit für die nun erfolgte Grundgesetzänderung selbst herbeigeführt. Dadurch habe die FDP „genau das Gegenteil von dem erreicht, was sie eigentlich wollte“, so Koch.
Auch der SPD warf er ein widersprüchliches Vorgehen vor: Sie habe durch ihre Klage mehr Spielräume für Investitionen schaffen wollen, bewirkt habe auch sie jedoch das Gegenteil: „Anstatt dass wir die in Berlin beschlossenen neuen Schuldenregeln jetzt aber nutzen können, um in die Zukunft unseres Landes zu investieren, müssen wir den neuen Verschuldungsspielraum in diesem Jahr nun in voller Höhe in Anspruch nehmen, um damit den Kredit zu tilgen, der aufgrund der Klage der SPD für nichtig erklärt wurde. Im Ergebnis bedeutet dieses Urteil somit weniger Investitionen in Schleswig-Holstein.“
Abschließend kündigte Koch an, dass trotz der neuen Kreditspielräume aus der Grundgesetzänderung der Weg der Haushaltskonsolidierung von Schwarz-Grün konsequent fortgesetzt werde. „Es liegt in unser aller Verantwortung, den kommenden Generationen eine starke ökonomische Basis zu hinterlassen. Das können wir nur erreichen, wenn wir eine Balance zwischen Sparsamkeit und zukunftsorientierten Investitionen finden.“
Gleichzeitig sei eine wirtschaftliche Trendwende auf Bundesebene entscheidend: „Damit steht und fällt die Zukunft aller öffentlichen Haushalte in Deutschland.“
Die Botschaft von Tobias Koch ist klar: Schleswig-Holstein bleibt auf einem soliden, nachhaltigen und zukunftsorientierten Kurs in der Finanzpolitik.