Umsetzen und Auswirkungen beobachten
Umsetzen und Auswirkungen beobachten
Der Gesetzentwurf der FDP komme mindestens ein Jahr zu spät, so der finanzpolitische Sprecher Ole Plambeck. Denn bereits morgen beginne die Möglichkeit zur Abgabe der Erklärungen zur Grundsteuer.
„Alle Beteiligten, insbesondere die Finanzverwaltung, die steuerberatenden Berufe, verschiedene Verbände und die Steuerpflichtigen haben sich in den letzten Monaten auf die Umsetzung der neuen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 nach dem Bundesmodell vorbereitet“, so der Abgeordnete.
Das Modell von Olaf Scholz sei komplex und die Formulare vom Bund verbesserungswürdig. Die Pferde jetzt allerdings zu wechseln wäre ein finanzpolitisches Harakiri.
Einen Tag vor Beginn der Einreichung der Erklärungen gehe es nicht mehr darum, ob das eine oder andere Modell auszuwählen sei. Es gehe vielmehr darum, mit der Umsetzung den Kommunen deren sichere Einnahmebasis von über 460 Mio. Euro ab 2025 zu sichern. Und wenn sie diese aufgrund des jetzigen Modellwechsels verlieren würden, wären das Land regresspflichtig. „Dieses Risiko können und dürfen wir nicht eingehen!“, so Plambeck.
Zudem ist eine komplette Eigenprogrammierung nicht leistbar, das weiß auch die FDP. Und für das Andocken an das Hessenmodell müssen auch Programmierarbeiten erfolgen, was nach einem Gesetzgebungsverfahren mit Anhörungen frühestens im Laufe des kommenden Jahres beginnen könnte.
Aber vor allem ist für die Umsetzung ein Punkt entscheidend, nämlich Umfang und Inhalt der Daten.
Und hier ergeben sich die ersten Probleme:
Bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken greift das Bundesmodell auf die Bruttogrundfläche zurück und das Hessenmodell auf die Nutzfläche. Das sind vollkommen unterschiedliche Daten. Ebenso unterschiedlich ist die Bodenrichtwertstruktur.
Die Aussage der FDP unter dem Punkt Kosten im Gesetzentwurf „Die dafür erforderlichen Daten werden im Rahmen der bereits angelaufenen und deutlich umfangreicheren Umsetzung des Bundesmodells ohnehin abgefragt und abgeglichen,“ sei schlichtweg falsch. Denn es würden zum Teil unterschiedliche Daten abgefragt.
Und es sei auch nicht die Regel, dass die Länderöffnungsklausel gezogen werde. Elf andere Bundesländer hätten sich gegen den Gebrauch der Länderöffnungsklausel entschieden.
Plambeck empfiehlt allen Beteiligen, sich nun auf die Umsetzung zu konzentrieren und die nächsten Jahre dazu zu nutzen, sich die unterschiedlichen Modelle und ihre Auswirkungen und auch die kommenden Urteile anzusehen, auszuwerten und Schlüsse daraus zu ziehen und dann gegebenenfalls zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt zu entscheiden.