Thema Ganztag weiterhin Schwerpunkt von Jamaika
Thema Ganztag weiterhin Schwerpunkt von Jamaika
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist schon länger ein großes Anliegen der CDU. Bereits in seinem ersten Interview als Fraktionsvorsitzender im August 2017 stellte Tobias Koch dieses Thema, verbunden mit der Forderung nach einer Beteiligung des Bundes an der Finanzierung, in den Mittelpunkt. Die CDU/CSU hatte das Thema außerdem bereits 2017 in ihrem Regierungsprogramm.
„In der Krippe und der KiTa können beide Eltern berufstätig sein, weil dort eine Ganztagsbetreuung möglich ist. Erhält man während der Grundschulzeit aber keinen Platz im Hort oder an der OGS, dann muss im schlimmsten Fall der Job wieder gekündigt werden, um die Kinderbetreuung ab Mittag selbst übernehmen zu können. Das ist nicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie wir sie uns vorstellen und wie wir sie allen Familien als Möglichkeit eröffnen wollen“, betonte Tobias Koch.
Ihm selbst sei das Problem auch bestens bekannt. Erfreut könne er also heute feststellen, dass der Bund Wort halte, der Rechtsanspruch komme und schrittweise ab dem Jahr 2026 beginnend mit der ersten Klasse eingeführt werde. Damit würde nach dem Rechtsanspruch auf einen Platz in der Krippe und auf einen Platz in der KiTa die letzte verbliebene Lücke geschlossen.
„Zukünftig ist die Betreuung in dieser wichtigen Lebensphase sichergestellt, so dass sich Arbeit und Familie besser verbinden lassen, wenn dieses gewollt ist. Das ist die gute Nachricht für alle Familien“, sagte der Abgeordnete.
Jamaika wolle Familien dabei nicht vorschreiben, wie sie ihr Leben gestalten sollten, sorge aber dafür, dass eine Wahlfreiheit bestehe, weshalb die Entscheidung in der Sache vollkommen unstrittig gewesen sei. Lediglich Diskussionen über die Höhe der Finanzierung durch den Bund habe es gegeben. Die Landesregierung habe zu diesem Thema im Interesse des Landes und vor allem der kommunalen Schulträger hart verhandelt und sei schließlich auch erfolgreich gewesen:
„3,5 Mrd. Euro des Bundes für Investitionen waren zwar von Beginn an zugesagt und nach den neusten Investitionsschätzungen reicht das sogar für über 70% der erforderlichen Investitionen. Indem als Ergebnis der Verhandlungen aber nicht nur die absolute Höhe des Bundesanteils von 3,5 Mrd. Euro, sondern auch der Prozentsatz von bis zu 70% im Gesetzestext steht, sind wir bestens gewappnet, falls der tatsächliche Investitionsbedarf höher ausfallen sollte. Hierzu ist zudem eine zweimalige Überprüfung Ende 2027 und Ende 2030 vorgesehen. Und bei den laufenden Betriebskosten erhöht der Bund seine Finanzierungszusage um 300 Millionen auf 1,3 Mrd. Euro, was nach den neusten Prognosen einem Anteil von 50% entspricht und damit genau unsere Forderung erfüllt“, so Koch.
Und weiter: „Fürs Land und die Schulträger in Schleswig-Holstein zahlt sich dieser Verhandlungserfolg in barer Münze aus: 11 Millionen Euro mehr vom Bund bedeutet 11 Millionen Euro weniger aus den eigenen Kassen. Jamaika ist nicht nur gut fürs Land, Jamaika kümmert sich auch um die Interessen unserer Kommunen. Nachdem Rechtsanspruch und Finanzierung des Bundes nunmehr geklärt sind, geht es an die Umsetzung. Und genau da setzt unser Antrag an:
Auf dieser Grundlage gilt es jetzt die Gespräche zwischen Land und Kommunen zu führen, um den konkreten Ausbaubedarf zu planen und die Finanzierung zwischen Land und Kommunen abzustimmen.“
Es gebe also noch genug zu tun, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab 2026 tatsächlich umzusetzen. Das wolle die Jamaika Koalition nun mit den Kommunen entschlossen anpacken, denn Bildung und somit das Thema Ganztag blieben auch weiterhin Schwerpunkt dieser Jamaika-Landesregierung, schloss Koch ab.