Taschengeldkonten können Kinder fit fürs Leben machen!
Taschengeldkonten können Kinder fit fürs Leben machen!

In der heutigen Landtagsdebatte über den Antrag der FDP-Fraktion Taschengeldkonten auch bei gemeinsamem Sorgerecht alleinig eröffnen zu können, machte die CDU-Familienexpertin Dagmar Hildebrand gleich zu Beginn klar, dass Kinder mit einem Taschengeldkonto lernen können, mit Geld umzugehen.
„Die Frage der Kontoeröffnung für Kinder bestimmt sich nach den Regelungen des Kreditwesengesetzes. Dementsprechend geht es hier um Bundesrecht, bei dem die Landesregierung auf unser Betreiben hin allenfalls für eine inhaltliche Anpassung werben kann. Die Liberalen verlangen genau diesen Einsatz im Rahmen einer Bundesratsinitiative.“, so die Lübecker Abgeordnete zur Praxistauglichkeit des Antrags.
In der Sache sei dieses Vorgehen allerdings nicht verkehrt, betonte Hildebrand im Anschluss. Denn wenn Kinder lernen zu sparen, zu haushalten und selbstständig zu sein, dann seien das wichtige Erfahrungen fürs ganze Leben.
„Auch und gerade in Zeiten des digitalen Bezahlens bleibt der Umgang mit physisch vorhandenem Geld zumindest für die Kinder relevant. Den Kindern wird klar, dass Münzen und Scheine sich nicht von selbst vermehren und auch, dass das einmal ausgegebene Geld wirklich weg ist. Damit erkennen die Kinder, dass sie grundsätzlich sehr sorgfältig mit Geld umgehen müssen. Für die etwas älteren Kinder bzw. die Jugendlichen geht es darüber hinaus noch um mehr: Sie können nicht nur Geld einzahlen und abheben, sondern auch Daueraufträge einrichten und Überweisungen tätigen. Daneben kommt auch eine Kreditkarte als „Prepaid“-Version in Betracht, bei der also ein bestimmter Betrag jeweils aufgeladen wird. Auch diese Karte ist ähnlich wie das Kinderkonto, nur auf Guthabenbasis zu führen“, so die Abgeordnete weiter.
Zum Ende ihrer Rede berichtete die familienpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, dass immerhin rund 63 Prozent aller Kinder zwischen 14 und 17 ein Girokonto besäßen (Stand 2009). Für Hildebrand sei klar, dass Trennungskinder, bei denen ein Elternteil nicht mehr erreichbar seien, nicht ausgeschlossen werden dürften.
Abschließend plädierte die Abgeordnete den Antrag der FDP (Drs. 20/1469) an den Sozialausschuss zu überweisen und dort weiter zu beraten.