Im Mai-Plenum hatten die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages das Landesorganbesetzungsgesetz beschlossen und das Sparkassengesetz geändert. Infolgedessen stellte nun der SSW den Antrag, das Kreditwesengesetz (KWG) ebenfalls zu ändern und damit den Punkt der paritätischen Besetzung in Verwaltungs- und Aufsichtsräten in allen Banken und Kreditinstituten erreichen.
Hier entgegnete der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ole-Christopher Plambeck jedoch die Tatsache der Fachlichkeit dieses Gesetzes: „Im Kreditwesengesetz werden die fachlichen Mindestqualifikationsvorgaben geregelt. Dies haben wir auch in den Anhörungen im Finanzausschuss zum Sparkassengesetz berichtet bekommen. Die Frage ist einfach, ob das KWG hierfür wirklich das richtige Instrument ist, da es ausschließlich um fachliche, inhaltliche Regelungen unabhängig des Geschlechts geht.“
Der Antrag des SSW solle nun weiter im Sozialausschuss und mitberatend im Finanzausschuss behandelt werden.