Schuldentragfähigkeitsanalyse ist sinnvoll!
Schuldentragfähigkeitsanalyse ist sinnvoll!
Der Landesrechnungshof hat im August 2022 dem Landtag einen Sonderbericht zu Tragfähigkeit der Landesfinanzen vorgelegt. Tragfähigkeit meint hierbei, dass Zinsen und Tilgungen aus dem laufenden Haushalt bedient werden können. Über einen Antrag der FDP, nun regelmäßig über die Tragfähigkeit zu berichten, wurde heute im schleswig-holsteinischen Landtag debattiert. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Ole-Christopher Plambeck erläuterte dazu:
„Die Tragfähigkeitsanalyse sieht eine langfristige Projektion der Schuldenquote vor. Dazu hat der Landesrechnungshof die Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Zinsausgaben sowie das Bruttoinlandsprodukt bis 2060 projiziert. Das ist ein sehr langer Zeitraum, welcher viele Unsicherheiten und Unbekannten beinhaltet. Heute können wir noch nicht sagen, welche Naturkatastrophen oder andere Notlagen auf uns zukommen werden.“
Dazu kommen strukturelle Veränderungen, insbesondere mit Blick auf den demographischen Wandel und die Zinsentwicklung. Der Landesrechnungshof habe dabei zwei Szenarien gerechnet. Mit einer Lücke zwischen 0,2 % bzw. 1,0 % des Bruttoinlandsproduktes.
„Es kommt also auf viele Faktoren an und es geht darum, einen Trend zu entwickeln. Eine Schuldentragfähigkeitsanalyse halte ich für sinnvoll. Daher sollten wir, wie der Bund, einmal in der Wahlperiode uns mit so einem Bericht auseinandersetzen. Wir sind dem Landesrechnungshof dankbar, dass er in dieser Wahlperiode einen Tragfähigkeitsbericht vorgelegt hat“, so Plambeck
Dabei binde die Erstellung von so einem umfangreichen Bericht erhebliche Ressourcen in der Verwaltung. Der Finanzpolitiken schlussfolgerte: „Aus diesem Grund müssen wir uns überlegen, in welcher Form ein solcher Bericht für die politische Arbeit sinnvoll ist. Wir sollten gemeinsam im Finanzausschuss Parameter für den Bericht entwickeln.“
Desweitern müsse man generell das Berichtswesen in den Blick nehmen und untersuchen, welche Berichte wirklich notwendig seien. „Wir müssen möglicherweise auch mal Berichte abzuschaffen, um die Verwaltung zu entlasten. Wir schlagen dieses Verfahren vor, um dann, wie beim Bund einmal in der Legislaturperiode einen vernünftigen Bericht vom Finanzministerium zu bekommen“, so Plambeck abschließend.