Retten, Löschen, Bergen, Schützen. Ein neues Brandschutzgesetz für unsere Feuerwehren

Der Landtag debattierte in dieser Woche in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der die Feuerwehren in ihrer Handlungsfähigkeit stärken soll. Die Sprecherin für Feuerwehr und Katastrophenschutz, Wiebke Zweig, stellte zu Beginn ihrer Rede fest: „Retten – Löschen – Bergen – Schützen. Das sind die Kernaufgaben unserer Feuerwehren.“

Dieser Vierklang umfasse das Abwenden von Lebensgefahr, die klassische Brandbekämpfung, die technische Hilfeleistung sowie vorbeugende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren.

„Darauf können wir uns seit Jahrzehnten, wenn nicht seit Jahrhunderten, bei der Feuerwehr verlassen. Und das wird auch in Zukunft so bleiben. Dafür danke ich den Wehren in unserem Land, ob haupt- oder ehrenamtlich, von Herzen!“

Der Vierklang bleibe immer gleich. Aber was sich dahinter verberge, unterliege dem Wandel der Zeit.

„Damit die Wehren auch in Zukunft ihren Aufgaben in gewohnter Stärke, mit der notwendigen Ausrüstung und mit der gebotenen Rechtssicherheit nachkommen können, bringen wir heute dieses Brandschutzgesetz ein“, so Zweig.

In Katastrophenschutzfällen, bei Extremwetter oder anderen Bedrohungslagen, bleibe den Katastrophenschutzbehörden nämlich keine Zeit, fachliche Zuständigkeiten abzuwägen. Diese müssten daher klar geregelt sein.

„Mit unserem Gesetzentwurf beheben wir genau dieses Problem“, so Zweig. Hierzu werde der Aufgabenbereich des Feuerwehrwesens an die aktuellen Bedarfe angepasst, indem neben der Mitwirkung im Katastrophenschutz auch ausdrücklich die Mitwirkung bei der Bekämpfung von Großschadenlagen aufgenommen wird. Außerdem würden die Kreise stärker auf überörtliche Alarmierung, Sprach- und Datenkommunikation sowie eine überörtliche Vorplanung für Großschadenlagen ausgerichtet und nicht zuletzt auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bei aufwachsenden Lagen die Weitergabe von Informationen und Daten an die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen rechtzeitig erfolgen kann.

Außerdem begegne man der durch die Demografie insbesondere im Ehrenamt dünner werdenden Personaldecke, erleichtere bürokratische Abläufe und Verfahren und sorge so auch für mehr Rechtssicherheit.

„Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule für eine starke Demokratie in unserem Land. Wir geben unseren ehrenamtlichen Strukturen Instrumente in die Hand, auch zukünftig wehrhaftig im Sinne unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bleiben.“

Hierzu werden die Regelungen zur Aufnahme, Mitgliedschaft, Disziplin und Beendigung des aktiven Feuerwehrdienstes neu strukturiert und teils verschärft, etwa durch Verankerung der Voraussetzung persönlicher Eignung, insbesondere des Eintretens für die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Und weiter: „Der zukünftig rechtssicher geregelte Einsatz von Drohnen zur Brandbekämpfung und zur Identifizierung von Not- oder Schadenslagen hilft, den Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land zu modernisieren. Das gilt auch für den essenziellen Bereich der Kommunikation und des Datenaustauschs und der Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen und den Leitstellen.“

Der Entwurf des Brandschutzgesetzes trage insgesamt dazu bei, dass man auch in Zukunft sicher in Schleswig-Holstein leben können.

Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter behandelt. „Daher freue ich mich auf die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss und auf die weiteren Gespräche mit den Feuerwehren in unserem Land“, so Zweig abschließend.

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