Regierungserklärung zur Konferenz der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen

Regierungserklärung zur Konferenz der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen

Mit einer Regierungserklärung hat die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold in Vertretung für den Ministerpräsidenten heute im Landtag über die Ergebnisse der vergangenen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung berichtet.

Bis Ende Oktober wurden in Deutschland 286.000 Asylanträge gestellt. Das waren zu dem Zeitpunkt bereits 40.000 mehr als im gesamten Vorjahr. Bis zum Ende des Jahres sind über 300.000 Asylanträge zu erwarten – der höchste Jahreswert seit den Krisenjahren 2015/16.

Rechnet man Asylanträge und die Zahl der ukrainischen Kriegsflüchtlinge zusammen, ergibt sich für dieses und letztes Jahr eine Gesamtaufnahme von knapp 1,7 Millionen Menschen in Deutschland. 2015/16 waren es dagegen „lediglich“ 1,2 Millionen.

Für die CDU sprach in der Debatte zur Regierungserklärung der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch:

„An diesen Zahlen wir die ganze Dramatik der aktuellen Situation sehr gut deutlich: Die Aufnahmesituation für Flüchtlinge ist am Limit. Die Kapazitäten sind vielerorts erschöpft, wenn nicht sogar schon überschritten. Es stehen keine Unterkünfte mehr zur Verfügung, in manchen Schulklassen und Kita-Gruppen spricht kaum noch ein Kind Deutsch und Sprach- und Integrationskurse können nicht mehr in ausreichender Zahl angeboten werden.

Selbstverständlich stehen wir weiterhin für eine humanitäre Flüchtlingspolitik und stellen diese tagtäglich unter Beweis. Wenn wir aber Menschen unter diesen Umständen aufnehmen, dann werden wir damit unseren eigenen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Und vor allem können wir denen nicht mehr ausreichend helfen, die wirklich auf Schutz vor Verfolgung und Krieg angewiesen sind“, so Koch in der Debatte.

Laut Koch sei diese Situation vergleichbar mit der Lage Anfang der 90er Jahre, als eine halbe Million Flüchtlinge aus Südosteuropa für Wahlerfolge von Republikanern und DVU in den Landtagen sorgten. Mit dem vom Deutschen Bundestag im Mai 1993 beschlossenen Asylkompromiss gelang es jedoch, diesen Spuk schnell wieder zu beenden. Das müsse auch jetzt das Ziel von verantwortlichem Handeln sein.

Die wesentlichen Merkmale des damaligen Asylkompromisses waren die Einführung des Prinzips von sicheren Herkunftsstaaten, beschleunigte Verfahren an Flughäfen sowie Leistungsabsenkungen für Asylbewerber, Sachleistungsprinzip und Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Fast alles Punkte, die sich in ähnlicher Form jetzt auch im MPK-Beschluss wiederfinden.

„Der Unterschied ist allerdings, dass der Asylkompromiss 1993 zwischen Bundesregierung und Opposition im Deutschen Bundestag geschlossen wurde. Jetzt hingegen haben wir es mit einer weitgehend handlungsunfähigen Bundesregierung aus drei Ampelparteien zu tun, die sich in Migrationsfragen gegenseitig blockieren“, so Koch. Denn schon seit Mai hätten die Vorschläge der Länder auf dem Tisch gelegen, ohne dass die Bundesregierung in der Lage war, sich darauf zu verständigen.

„Den Beschlüssen der MPK müssen schnellstmöglich Taten folgen: Bis zur Sicherung der europäischen Außengrenzen und einer Stärkung von Frontex braucht es verstärkte Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen“, so Koch weiter.

Sinnvoll sei es laut Koch auch, Asylbewerberinnen und Asylbewerber während des Aufenthalts für Arbeiten heranzuziehen, die dem Betrieb der Einrichtung dienen oder sie zu gemeinnütziger Arbeit bei Kommunen und staatlichen Institutionen zu verpflichten. Diese bestehende Möglichkeit sollte in breiterem Maße genutzt werden, wie es im MPK-Beschluss heißt.

Klar sei auch, dass bei Ablehnung des Asylantrages eine konsequente Rückführung erforderlich sei. Die Verlängerung des Ausreise-Gewahrsams von 10 auf 28 Tage könne dazu einen Beitrag leisten.

„Noch wichtiger wären allerdings Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten, damit Abschiebungen nicht immer wieder an fehlenden Ausweispapieren scheitern. Wenn aber schon der von der Bundesregierung selbst eingesetzte Sonderbeauftragte für Migrationsabkommen daraus keine kurzfristigen Effekte erwartet, dann wird deutlich, weshalb es unter Umständen notwendig ist, die Durchführung von Asylverfahren von vornherein in Transit- oder Drittstaaten zu verlagern, damit eine Einreise nach Deutschland erst gar nicht erfolgt. Andernfalls bliebe nur noch die Möglichkeit, Rückkehrzentren nach dänischem Vorbild einzurichten, in denen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden und nur noch Sachleistungen gewährt werden“, so Koch weiter.

Eine Reduzierung der Flüchtlingszahlen werde überhaupt nur dann gelingen, wenn die Gesamtheit der vereinbarten Punkte jetzt auch konsequent umgesetzt werde. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen auf Bundesebene müssten nun unverzüglich auf den Weg gebracht werden. Als CDU-Fraktion gehe man davon aus, dass das Land alle Entscheidungen zur Umsetzung der Beschlüsse im Bundesrat zustimmen werde.

Abschließend begrüßte Koch, dass der Bund nun die Forderung der Länder nach einem atmenden System angenommen und sich zu einer Pro-Kopf-Pauschale von 7.500 Euro bereitgefunden habe. Auch wenn dieser vereinbarte Betrag nicht sachgerecht sondern lediglich ein politischer Kompromiss sei.

„Angesichts der ohnehin schon angespannten Haushaltssituation von Land und Kommunen ist es nicht akzeptabel, dass der Bund seiner finanziellen Verantwortung nur unzureichend nachkommt und gleichzeitig bei der Steuerung und Begrenzung der Migration bislang versagt. Die Steuerung und Begrenzung der Flüchtlingszahlen liegen einzig und allein in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, und deshalb muss der Bund auch die finanzielle Verantwortung für sein Handeln tragen“, so Koch.

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