Rechtsstaatlicher Schutz unserer Kinder im Netz statt Chatkontrolle
Rechtsstaatlicher Schutz unserer Kinder im Netz statt Chatkontrolle
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Landtag heute über den Schutz von Kindern im Netz debattiert und dabei die Pläne der EU-Kommission zur Einführung einer Chatkontrolle klar abgelehnt. Für die CDU-Fraktion sprach in der Debatte die Parlamentarische Geschäftsführerin Birte Glißmann.
„Zwar bietet der digitale Raum unseren Kindern und Jugendlichen zahlreiche Möglichkeiten, jedoch birgt er ebenso viele Gefahren“, so Glißmann. Das zeige vor allem ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik, mit ihrem Zuwachs an Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch und im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen.
Dabei gehöre es auch zur Wahrheit, dass ein Großteil der Taten nicht durch deutsche Behörden festgestellt, sondern jährlich knapp 90.000 Fälle aus den USA an das BKA abgegeben würden.
Richtig sei daher, dass die Landespolizei hierfür personell verstärkt und bei der Auswertung des entsprechenden Materials auf KI-Lösungen gesetzt werden. „Die entscheidende Frage ist aber, welche Befugnisse wir unseren Ermittlungsbehörden an die Hand geben, um Ermittlungen im Internet effektiver zu machen“, so Glißmann weiter.
Telekommunikationsanbieter sind aktuell nicht dazu verpflichtet, die IP-Adressen der Nutzer zu speichern. Dadurch laufen Ermittlungsverfahren viel zu oft ins Leere, einfach weil jede Spur zum Täter fehlt. Ein erster Schritt für eine effektivere Strafverfolgung wäre daher das sogenannte Quick-Freeze Verfahren: Dabei werden die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Daten einzelner Nutzer für eine bestimmte Zeit zu speichern, sobald ein Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt.
Glißmann stellte dabei auch heraus, dass sich die CDU für eine Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH ausspricht: „So zeigt eine Statistik des BKA, dass allein eine 14-tägige Speicherung der IP-Adressen die Chance auf eine Identifizierung des Täters im Bereich der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder verdoppelt. Dies dient dem Opferschutz und vor allem verhindert es möglicherweise weitere Missbrauchsfälle“, so die Innenexpertin.
Einvernehmen herrschte im Plenum auch bei der klaren Ablehnung der Koalitionsfraktionen für die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Chatkontrolle. Mit der Chatkontrolle sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, Nachrichten, sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte, auf Missbrauchsdarstellungen oder Grooming, also Kontaktanbahnungen zwischen Erwachsenen und Kindern, zu analysieren und entsprechende Funde an die Strafverfolgungsbehörden zu melden.
„Im Grunde, will man mit dem Vorschlag die Regelung aus den USA auf Europa übertragen. Das bedeutet am Ende eine Analyse sämtlicher Nachrichten. Das geht in unseren Augen allerdings viel zu weit. Am Ende heiligt eben nicht jeder Zweck das Mittel“, so Glißmann.