Professuren nach dem Prinzip der Bestenauslese besetzten

Professuren nach dem Prinzip der Bestenauslese besetzten

Der schleswig-holsteinische Landtag debattierte heute über das Hochschulgesetz mit dem Blick auf die Lehre von Regional- und Minderheitensprachen. Die Fraktion des SSW beantragte eine Änderung des Hochschulgesetzes, um bei der Ausschreibung und der Besetzung von Professuren für Regional- und Minderheitensprachen Sonderregelungen schaffen.

Die Besetzung der Professur Frisistik an der CAU war bisher nicht erfolgreich. Das Hochschulgesetz besagt, dass die Bewerberinnen und Bewerber nur berufen werden können, wenn Sie nach der Promotion mindestens 2 Jahre außerhalb der berufenden Hochschule tätig waren.

„Für die Besetzung der Professur für Frisistik an der CAU wäre eine Gesetzesänderung vielleicht eine Lösung, die Stelle schneller besetzen zu können, um den Schutz der Sprache zu gewährleisten.

Aber: der Schutz- der Regional- und Minderheitensprachen ist in unterschiedlichsten Regelwerken gesetzlich verankert. Aber keine dieser Regelungen ist eine Grundlage für den Vorschlag der SSW-Fraktion. Und keiner davon besagt eine Ausnahme vom Grundsatz der Bestenauslese“, so die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Wiebke Zweig.

Die Abgeordnete erläuterte, dass die schleswig-holsteinische Landesverfassung der nationalen dänischen Minderheit, der Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie der friesische Volksgruppe Anspruch auf Schutz und Förderung gewähre. Allerdings habe nach dem Grundgesetz hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Das sei die sogenannte Bestenauslese, so Zweig.

„Wenn Sonderregelungen für die Besetzung der Professuren für die Regional- und Minderheitensprachen aufgenommen werden. Dann werden dies auch andere Fächer dies fordern. Sonderregelungen. Beispielsweise die Medizin könnte die gleiche Argumentationslinie aufgreifen und zurecht sagen, dass gewisse Anwendungsbereiche unter dem besonderen Schutz des menschlichen Lebens stehen“, verdeutlicht die Hochschulpolitische Sprecherin die Problemlage.

Es sei teilweise schwer eine Professur mit einem geeigneten Kandidaten zu besetzen, aber das sei kein Minderheitenmerkmal, sondern treffe auch auf andere Professuren zu. „Aufgrund der Bedeutung des Schutzes der Minderheiten nehmen wir den Vorschlag auf und werden diesem im Fachausschuss gemeinsam mit Experten beraten“, so die Abgeordnete abschließend.

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