Polizeieinsätze bei Protestaktion müssen in Rechnung gestellt werden!
Polizeieinsätze bei Protestaktion müssen in Rechnung gestellt werden!

Heute wurde im schleswig-holsteinischen Landtag über die Kostentragung von Polizeieinsätzen bei Aktionen der sogenannten „Letzten Generation“ debattiert. Der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tim Brockmann sagte heute in seiner letzten Rede im Landtag dazu:
„Diese Protestaktionen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz des Klimaschutzes. Der Protest verschärft sich und die Verunsicherung in der Gesellschaft hat zugenommen. Ich halte es für nicht hinnehmbar, wenn eine kleine Gruppe für sich in Anspruch nimmt, eine ganze Stadt, wie etwa Berlin lahm legen zu wollen. So etwas dürfen wir nicht zu lassen. Der Staat muss hier konsequent handeln.“
Tim Brockmann stellt gleichzeitig klar: „Die CDU-Landtagsfraktion steht für die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und für den Kampf gegen den Klimawandel. Was uns aber unterscheidet, ist die Tatsache, dass wir bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen die gesamte Gesellschaft mitnehmen und nicht die Spaltung vorantreiben wollen.“
„Wir können froh sein, dass es in Schleswig-Holstein bisher nur sechs Aktionen gab, bei denen sich Demonstranten auf den Straßen festklebten und dadurch den Straßenverkehr behinderten. Unsere Polizei hat in allen Fällen schnell, besonnen und verhältnismäßig reagiert und konnte die rechtswidrigen Störungen des Straßenverkehrs schnell beseitigen. Dafür danke ich unserer Landespolizei ausdrücklich“, so der polizeipolitische Sprecher.
Der Debatte lag ein Antrag der FDP zugrunde, welcher die Frage der Kostentragung dieser Einsätze aufgegriffen. Bisher ist es in Schleswig-Holstein im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht möglich, solche Einsätze den Beteiligten in Rechnung zu stellen. Für die CDU-Landtagsfraktion sagte Brockmann: „Das ist bedauerlich, und ich halte es ausdrücklich für falsch. Nur leider greift der Antrag zu kurz, da sich dieser auf die Gewahrsamnahme von Personen beziehen. Die Gewahrsamnahme ist aber der zweite Schritt.“
Der erste Schritt sei die Entfernung der Person von der Fahrbahn und hier handele es sich juristisch um die Anwendung von körperlichem Zwang. Für den unmittelbaren Zwang gegen Personen sehe das Landesrecht aber bisher keine Kostentragung durch den Betroffenen vor. „Mir ist völlig klar, die Anwendung von unmittelbarem Zwang kommt im Polizeidienst täglich und in ganz unterschiedlicher Form vielfach vor. Jede einzelne dieser Handlungen mit einer Gebühr zu belegen, ist sicherlich schwierig und würde erheblichen Verwaltungsaufwand produzieren.
Aber wer, wie die letzte Generation, bewusst das Versammlungsrecht missbraucht, bewusst in die Freiheitsrechte Dritter eingreift, der sollte auch hier in Schleswig-Holstein, genauso wie in anderen Bundesländern für den gesamten Polizeieinsatz bezahlen.“ Aus diesem Grund wird das Thema im Innenausschuss weiterbearbeitet.
„Aus meiner Sicht sollte zudem darüber nachgedacht werden, ob neben dem Strafrecht und dem Inrechnungstellen von Polizeieinsätzen, auch im Bereich der Ordnungswidrigkeitstatbestände nachgeschärft werden muss, um ausreichend konsequent gegen Blockaden unserer Infrastruktur vorgehen zu können“, so Brockmann abschließend.
Am 02. April wurde Tim Brockmann in seiner Heimatstaft Preetz zum hauptamtlichen Bürgermeister gewählt und übernimmt das Amt Anfang Juni, womit Tim Brockmann sein Landtagsmandat niederlegt.