Landtag berät über Einsatz von Distanz- Elektroimpulsgeräten bei der Landespolizei

In der heutigen Sitzung debattierte der Landtag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Koalition über den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG). Für die CDU-Landtagsfraktion sprach die parlamentarische Geschäftsführerin und polizeipolitische Sprecherin Birte Glißmann.
Zu Beginn ihrer Rede verwies die Innenexpertin auf die steigende Anzahl an Angriffen auf Polizeibeamtinnen und Beamten, welche eine optimale Ausstattung der Polizei notwendig mache. Die CDU habe sich bereits in der letzten Legislaturperiode für eine probeweise Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten eingesetzt. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, bei einer erfolgreichen Erprobung, die Anwendung von DEIG zu verlängern.
„Dieser Zeitpunkt ist nun da: Die Landesregierung hat den Evaluationsbericht vorgelegt und, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erwartungen, die wir an DEIG hatten, wurden erfüllt. Die Erprobung zeigt, dass DEIG ein hocheffizientes Einsatzmittel ist. Laut Bericht ist es nicht nur einfach in der Handhabung, sondern zeigte auch eine hohe präventive und deeskalierende Wirkung. Bis Ende August 2023 kam es zu 35 Einsatzsituationen mit DEIG und in den allermeisten Fällen blieb es beim Vorhalt und der Androhung des Einsatzes, was die Lage schon erfolgreich entschärfen konnte. Einen Einsatz gegen Personen gab es nicht. So entfaltet insbesondere der Probestoß noch eine zusätzlich abschreckende Wirkung“, so Glißmann ausführend.
Bei einer Stromabgabe gegen eine Person sei der Betroffene nur für einen kurzen Zeitraum handlungsunfähig, was eine Überwältigung ohne größere Gewalt durch die Beamtinnen und Beamten ermögliche. Das DEIG fülle die Lücke zwischen Pfefferspray und Schusswaffe.
„Während der Schusswaffengebrauch mit weitaus erheblicheren Risiken verbunden ist und häufig auch für die Beamtinnen und Beamten sehr belastend ist, zeigen Distanzelektroimpulsgeräte schon durch ihre gute Sichtbarkeit und bloße Anwesenheit großen Erfolg in den Einsatzlagen und reduzieren das Risiko von Verletzungen auf beiden Seiten und stärken insbesondere die Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten“, so Glißmann.
Folglich wolle man basierend auf den Ergebnissen der Testphase die gesetzliche Befristung der Rechtsgrundlage für den Einsatz von Distanz- Elektroimpulsgeräten aufheben und den Einsatz der Geräte dauerhaft ermöglichen. „Hierfür gibt es auch eine breite Zustimmung aus den pilotteilnehmenden Dienststellen Neumünster, Ahrensburg und dem SEK. Diese Dienststellen werden nach der Entfristung weiterhin die Geräte nutzen können. Dazu werden schrittweise kriminalitätsbelastete Dienststellen mit DEIGs ausgestattet“, so die Sprecherin für Polizei.