Planungsbeschleunigung und Verlässlichkeit für wichtige Infrastrukturvorhaben

Planungsbeschleunigung und Verlässlichkeit für wichtige Infrastrukturvorhaben

Die Rahmenbedingungen für Bürgerbegehren auf der kommunalen Ebene wurden im Schleswig-Holsteinischen Landtag diskutiert. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Jepsen, sagte in der Debatte:

„Uns ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wichtig. Bei bestimmten Vorhaben werden die Bürgerinnen und Bürger von den verantwortungsbewussten Kommunen bereits frühzeitig vor Beginn eines Genehmigungsverfahrens eingebunden. Nur mit einer frühzeitigen Beteiligung kann eine hohe Akzeptanz erreicht werden und Konflikte oder langwierige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren können so vermieden werden. Das muss der Weg sein zu Planungsbeschleunigung und Entbürokratisierung für wichtige Strukturprojekte.“

Wenn in den Gemeindevertretungen und Ratsversammlungen dann Entscheidungen zu wichtigen Vorhaben getroffen seien – sei es zum Bau von Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Sozialwohnungsbau oder zum Erreichen der Klimaziele und der Energiewende – dann brauchen die demokratisch getroffenen Entscheidungen auch Verlässlichkeit. Wenn unverzichtbare Infrastruktur- oder Investitionsvorhaben zur Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern oder Dienstleistungen nicht auf die lange Bank geschoben werden sollen, dann brauche man Planungsbeschleunigung und keine weiteren Verzögerungen, stellte Jepsen heraus. „Die besonderen Herausforderungen unserer Zeit erfordern ein effektives und zeitnahes Handeln und einer Stärkung der repräsentativen Demokratie vor Ort in den Kommunen“, so der Abgeordnete.

Im Koalitionsvertrag sei eine Generalklausel in der Gemeindeordnung vorgesehen. Diese würde einen schonenden Ausgleich zwischen repräsentativer und direkter Demokratie vor Ort in den Gemeinden, Städten und Landkreisen schaffen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger finde in kommunaler Verantwortung auch bei unverzichtbaren Infrastruktur- oder Investitionsvorhaben weiterhin im frühzeitigen Verfahren statt und die frühzeitige Beteiligung könne auch intensiviert werden. Bürgerbegehren, die sich nach demokratisch getroffenen Entscheidungen gegen herausragende kommunale Vorhaben wenden, führen allerdings zu erheblichen bürokratischen Verzögerungen.

„Es geht dabei also um Planungsbeschleunigung und Verlässlichkeit von wichtigen Infrastrukturvorhaben in der Bauleitplanung. Von einem generellen Ausschluss politischer Themenbereiche ist überhaupt nicht die Rede. Wir begrüßen, dass die Landesregierung, die Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene neu justiert und ein Gesetzesentwurf erarbeitet wird. Dabei werden die kommunalen Interessen an einer sicheren Planung und das Beteiligungsinteresse der Bürgerinnen und Bürger in einen angemessenen Ausgleich gebracht“, so Thomas Jepsen abschließend.

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