Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften

Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften

Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein wurden Klimaschutzziele festgelegt. Wichtiger Baustein hierfür sind die effizientere Verwendung von Energie, der Zubau von Energieerzeugungsanlagen und Energiespeichern auf Basis Erneuerbarer Energien. „Der Zubau mit Photovoltaikanlagen, dort wo es wirtschaftlich und sinnvoll ist, ein wichtiger Beitrag erneuerbare Energie zu produzieren und damit die Emissionen im Bereich der Gebäude bzw. deren technischen Infrastruktur zu senken“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ole-Christopher Plambeck in der heutigen Landtagsdebatte.

Im Jahr 2021 hatten die Emissionen aus dem Stromverbrauch inklusive der IT-Anlagen einen Anteil an den Gesamtemissionen bei der Landesverwaltung von mehr als 38 Prozent. „Daran sieht man auch hier, wie wichtig eine Umstellung ist. Daher müssen Energieerzeugungsanlagen, zum Beispiel die klassische Photovoltaikanlage auf dem Dach, aber auch Fassadenanlagen oder auch Photovoltaik auf gebäudenahen Freiflächen zügig kommen. Jede Möglichkeit, die Energie der Sonne in nutzbare Energie umzuwandeln, sollte dabei genutzt werden, wenn es technisch machbar und wirtschaftlich umsetzbar ist“, so Plambeck. Dabei müsse das Land nicht alles selbst machen, sondern solle entsprechende Flächen auch an Unternehmen verpachten.

Die Landesregierung habe bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählen u.a. Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Landesliegenschaften, die auch den Einsatz erneuerbarer Energien umfasst, die nachhaltige Beschaffung, die Strategie zur Reduktion der Büroflächen oder die kürzlich beschlossene Green IT Strategie.

„Die CO2-freie Strom- und Wärmeversorgung von Landesliegenschaften bis 2040 ist gesetzliches Ziel. Diesem Ziel wollen wir Nachdruck verleihen, daher bitten wir die Landesregierung zeitnah die Photovoltaikstrategie für Landesliegenschaften vorzulegen“, so Plambeck abschließend.

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