Opferschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Opferschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Auf der Tagesordnung des schleswig-holsteinischen stand heute das Thema Opferschutz. Für die CDU-Landtagsfraktion sagte Barbara Ostmeiner:

„Ich freue mich sehr, dass wir heute zum Ende der Legislaturperiode noch einmal eine Aussprache darüber haben, welche Bedeutung der Opferschutz in Schleswig-Holstein nicht nur für uns als politisches Handlungsfeld hat. Opferschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn jede Bürgerin und jeder Bürger kann Opfer von kriminellem Handeln werden. Der Rechtstaat muss sowohl im Bereich der Prävention als auch bei der Bewältigungsarbeit seiner Verantwortung bestmöglich gerecht werden, die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen.“

Der aktuelle Opferschutzbericht, der erste Tätigkeitsbericht der Zentralen Anlaufstelle und der Opferschutzbeauftragten, sowie das Opferunterstützungsgesetz zeigten, dass die Landesregierung unter Federführung des Justizministeriums und das Parlament das gemeinsame Ziel hätten, diese bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

„Es ist richtig, dass im Mittelpunkt aller Initiativen die Verzahnung von rechtsstaatlichem Handeln und zivilgesellschaftlichem Engagement steht. Denn es muss alles unternommen werden, um bestehende Lücken zu schließen und Synergieverluste vom Übergang der einen Verantwortlichkeit in die nächste zu vermeiden“, führte Ostmeier aus.

Die vorliegenden Berichte zeigten im Übrigen deutlich, dass eine erfolgreiche Begleitung von Opfern von Straftaten ohne die Einbindung der zahlreichen zivilgesellschaftlichen, oftmals ehrenamtlich strukturierten Unterstützungsangebote nicht leistbar wäre.

„Die im Nachgang zu dem schockierenden Terroranschlag in Berlin im Juli 2020 geschaffene zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige im Justizministerium und die Berufung einer unabhängigen Opferschutzbeauftragten, sind ein Meilenstein für den bestmöglichen Opferschutz“, so die Abgeordnete. Über das Opferunterstützungsgesetz werde der Zentralen Anlaufstelle und der Beauftragten ein rechtssicherer Handlungsrahmen gegeben. Dies sei vor allem mit Blick auf datenschutzrechtliche Fragen wichtig.

Babara Ostmeier schloss ihre Rede mit dem Appell: „Die insbesondere im Bericht der Opferschutzbeauftragten aufgezeigten Lücken und Verbesserungsvorschläge müssen ernst genommen werden!“

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