Opferschutz hat Priorität

Opferschutz hat Priorität

In der heutigen Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages debattierten die Abgeordneten über den Bericht der Landesregierung zum Opferentschädigungsrecht (Drs. 20/2102).

Für die CDU-Fraktion sprach die Sprecherin für Opferschutz, Marion Schiefer.

„Wer Opfer einer Gewalttat wird, der fühlt sich zusätzlich zu seinen unmittelbaren Verletzungen zumeist fremdbestimmt, verunsichert, wie gelähmt, aus der aktiven Lebensgestaltung gedrängt, hilflos und ohnmächtig“, betonte Schiefer zu Beginn ihrer Rede.

Es sei die Verantwortung des Staates, den Opfern bei den Folgen des erlittenen Unrechts zu helfen.

„Das neue SGB XIV wurde gerade auch geschaffen, um das Recht der Opferentschädigung an den Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalttaten einschließlich schwerwiegender psychischer Gewalt und von Terrortaten, auszurichten. Betroffene sollen schneller und zielgerichteter staatliche Leistungen erhalten. Ihre Ansprüche umfassen nunmehr breite Teilhabe, Wiedereingliederung und individuellen Schadensausgleich. Neben erhöhten Entschädigungssummen wurden die schnellen Hilfen als niedrigschwellige Angebote eingeführt. Medizinische und pflegerische Leistungen wurden angepasst, sie umfassen nun auch die oft so notwendigen Mehrleistungen bei den psychotherapeutischen Maßnahmen“, so Schiefer.

Mit dem vorgelegten Bericht zum Opferentschädigungsrecht habe die Landesregierung bewiesen, welchen hohen Stellenwert die Rechte der Opfer von Gewalttaten in Schleswig-Holstein habe.

Von besonderer Wichtigkeit sei auch die verbesserte Öffentlichkeitsarbeit, um Betroffenen einen schnelleren Zugang zu Informationen zu ermöglichen.

Mit dem Fallmanagement gäbe es nun feste Ansprechpartner, die Betroffene in ihrem gesamten Antrags- und Leistungsverfahren zur Seite stünden.

„Wir sind froh über die Kolleginnen, die sich nun im Landesamt konkret dieser Aufgabe widmen und werden immer wieder darauf schauen, ob die hohen Ablehnungszahlen wegen fehlender Mitwirkung dadurch zurückgehen“, so Schiefer weiter.

„Mit dem neuen Opferentschädigungsrecht wurde ein wichtiger Rechtsbereich maßgeblich weiterentwickelt. Der Bericht zum Opferentschädigungsrecht zeigt auf, worauf wir in den nächsten Jahren ein Auge haben müssen, ob nämlich die getroffenen Maßnahmen so nutzbringend sind wie beabsichtigt. Dies wollen und werden wir in engem Austausch mit den Opferschutz- und Opferhilfeorganisationen und der Opferschutzbeauftragten tun“, so Schiefer zum Ende ihrer Rede.

Pressemitteilungen filtern